Dürfen die das überhaupt? : Ärger mit Inkasso-Büros: Hier sind die ... [PDF]

Feb 18, 2015 - Verbraucher. Telefon-Abzocke und Post-Mängel verärgern Verbraucher. Anzeige. FOCUS Online Adventskalend

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Dürfen die das überhaupt? : Ärger mit Inkasso-Büros: Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten

Ärger mit Inkasso-Büros: Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten

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Mit einer gemeinsamen Aktion wollen die Verbraucherzentralen gegen bundesweit zunehmende Abzocke und fragwürdig arbeitende Inkassounternehmen vorgehen.

dpa / Bodo Marks

FOCUS-Online-Autor Ben Krischke Mittwoch, 18.02.2015, 06:28

Sie haben vergessen, eine Rechnung zu bezahlen, und auch noch die dritte Mahnung ignoriert: Ein Versäumnis, das richtig teuer werden kann, wenn plötzlich der Inkasso-Brief ins Haus flattert. Und nun? FOCUS Online beantwortet alle wichtigen Fragen. Bis 500 Euro ist die Inkasso-Gebühr immer gleich, auch wenn die offene Forderung nur 2,50 Euro beträgt. Inkasso-Gebühren werden mittlerweile nach Anwaltsgebühren gedeckelt. Es hängt vom Inkasso-Büro oder dem Händler ab, ob Sie einen Schufa-Eintrag bekommen. Inkasso-Unternehmen haben einen schlechten Ruf: rauer Ton, viel zu hohe Gebühren und schrankbreite Kerle, die nicht davor zurückschrecken, den Schuldner sogar zu Hause zu besuchen. Die einschlägigen Internet-Foren sind voll von Fragen rund um Inkasso-Büros. Dürfen die das überhaupt? Was passiert, wenn ich nicht bezahle? Wie kann es sein, dass aus einer kleinen Rechnung eine große Forderung wird? FOCUS Online beantwortet alle wichtigen Fragen.

1. Wann darf ein Händler ein Inkasso-Unternehmen beauftragen? Bereits vor der ersten Mahnung. Allerdings kann ein Händler die Gebühr für ein Inkasso-Unternehmen erst dann von Ihnen einfordern, wenn Sie sich mit der Bezahlung im Verzug befinden. Im Verzug befinden Sie sich ab der ersten Mahnung. Würde ein Händler noch vor der ersten Mahnung ein Inkasso-Unternehmen beauftragen, dann müsste er die Inkasso-Gebühren selbst bezahlen.

2. Woran erkenne ich Betrüger? Wenn Sie beim besten Willen nicht wissen, warum so eine Forderung plötzlich auftaucht, oder die Forderung falsch ist, sollten Sie stutzig werden. Andere Anhaltspunkte könnten ein Sitz im Ausland oder auch eine ausländische Bankverbindung sein. Sie können Inkasso-Unternehmen mithilfe ihrer Registrierungsnummer prüfen - und zwar hier.

3. Bezahlt ein Inkasso-Unternehmen meine Rechnung beim Händler und fordert das Geld plus Gebühr dann von mir ein? Das ist unterschiedlich. Inkasso-Unternehmen betreiben natürlich auch Akquise, um Kunden zu bekommen. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist es attraktiv, wenn das Inkasso-Unternehmen ihnen das Geld vorab überweist. Es gibt aber auch Ausschreibungen von ganzen Forderungspaketen, also mehreren Schuldnern auf einmal, auf die sich Inkasso-Unternehmen bewerben können.

4. Ein Kaufvertrag gilt zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter. Warum darf ein Händler meine persönlichen Daten an ein Inkasso-Unternehmen weitergeben? Inkasso-Unternehmen unterliegen dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Das heißt: Das Inkasso-Unternehmen wird von einem Händler beauftragt, seine Rechte durchzusetzen. Ähnlich einem Anwalt. Deshalb hat der Händler das Recht zur Weitergabe Ihrer Daten. Auch Anwälte können Inkasso-Forderungen stellen.

5. Was passiert, wenn ich bei Erhalt eines Inkasso-Schreibens umgehend die alte Rechnung begleiche? Rein rechtlich sind die Inkasso-Gebühren trotzdem fällig. Mit ein wenig Verhandlungsgeschick kann man allerdings versuchen, gemeinsam mit dem Anbieter einen Vergleich zu erzielen, indem man zum Beispiel sofort bezahlt. PDF

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6. Wie hoch darf eine Inkasso-Gebühr sein? Das ist umstritten. Früher gab es noch keine Regelungen, also musste man sich darauf berufen, was das BGB als angemessen definiert. Bei einer Untersuchung der Verbraucherzentrale im Jahr 2011 wurde allerdings festgestellt, dass immer wieder Fantasie-Gebühren erhoben wurden. Mittlerweile ist die Höhe der Gebühr deshalb nach Anwaltskosten gedeckelt. Anwaltskosten sind abhängig vom offenen Betrag, Inkasso-Gebühren auch. Gestaffelt wird in Euro-Schritten: "bis 500 Euro", "bis 1000 Euro", "bis 1500 Euro", "bis 2000 Euro", "bis 3000 Euro". Es ist also völlig egal, ob Sie einem Anbieter 2,50 Euro schulden oder 499,99 Euro. Bis 500 Euro bleibt die Gebühr gleich. Die Staffelung finden Sie hier. Wichtig ist, dass die in der Staffelung angegebenen Gebühren lediglich eine Art Richtwert sind. Juristin Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern hält es bei Inkasso-Gebühren noch für in Ordnung, wenn der angegebene Richtwert mit einem Faktor von 0,3 bis maximal 1 multipliziert wird, da der Aufwand hinter Inkasso-Anschreiben normalerweise geringer ist als bei sonstigen anwaltlichen Tätigkeiten. Ein Beispiel: Sie haben eine offene Forderung von 100 Euro, und jetzt flattert ein Inkasso-Schreiben ins Haus. Bis 500 Euro beträgt die Gebühr laut Staffelung 45 Euro. Angemessen wäre also eine zusätzliche Inkasso-Gebühr von 13,50 Euro bis maximal 45 Euro. Eine offene Rechnung von 100 Euro wird durch eine Inkasso-Forderung also zu einem Gesamtbetrag zwischen 113,50 Euro bis 145 Euro. Bei einer offenen Forderung bis 500 Euro, egal ob die offene Forderung 2,50 Euro oder 499,99 Euro beträgt, wären somit Inkasso-Gebühren von 13,50 Euro bis maximal 45 Euro noch in Ordnung. Juristin Halm sagt allerdings, dass 45 Euro, also die volle in der Staffelung angegebene Gebühr, aus ihrer Sicht auch nur dann wirklich angemessen sei, wenn ein Inkasso-Unternehmen zusätzlichen Aufwand betreiben musste. Etwa dann, wenn das Inkasso-Unternehmen die Forderung an Sie erst einmal in eine andere Sprache übersetzen musste. Halm stellt aber auch fest: "Wir werden irgendwann sicherlich Gerichtsentscheidungen brauchen, um wirklich klar definieren zu können, was bei Inkasso-Forderungen angemessen ist."

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Leser-Kommentare (4) 12.03.2015 | Dennis Bendermann Inkassobüro beauftragt Inkassobüro Es ist besonders witzig, wenn ein Brief vom Inkassobüro als 1. Mahnung kommt und trotz Zahlung der Hauptforderung dieses Inkassobüro dann selbst ein Inkassobüro beauftragt und die sogar die finanzielle Situation (Rente auf Hartz IV-Niveau) kennen. Wenn die in 30 Jahren noch den Titel einlösen wollen, bin ich eh schon längst unter der Erde. Antwort schreiben

Weitere Kommentare (3)

18.02.2015 | Rainer Sawicki-Terwort | 1 Antwort Schuldenindustrie boomt Man kann verzeichnen das seit Einführung des Euro die Anzahl der säumigen Zahler rasant angestiegen ist und damit zugleich auch die Anzahl die boomenden Inkasso Büros und Anwaltskanzleien. Jeder zehnte Deutsche ist quasi Pleite. Ein toller Erfolg des Euro + EU und der so viel gelobten deutschen Spar- und Agendapolitik. Sozialschwache können oft nicht über ihre Verhältnisse leben und tun es doch, wahrscheinlich wir alle. Warum ? Weil vor 20 Jahren das Einkommen noch gereicht hat um seinen Standard zu halten und noch Rücklagen machen zu können. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Privatinsolvenzen um das 10 fache gestiegen. Der Euro mag zwar "einfacher" sein, aber fiskalisch bricht vielen das Einkommen maßlos weg und macht das Leben vermehrt zur unsicheren (befristeten Job-) Achterbahnfahrt. -1+1

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Werner Bruckner Fragen ... ... über Fragen: 1. wer ist "man"? 2. wo ist das alles was Sie aufführen nachzulesen, also Quellenangabe 3. Warum haben nicht alle die Probleme, sondern immer nur ein bestimmter Personenkreis, der sie vermutlich auch schon vor dem Euro hatten. Der Euro ist nämlich für alle, auch für Sie und mich, gleich umgerechnet worden. Auf Ihre Antwort bin ich echt neugierig. -1+3 18.02.2015 | Winfried Bartel | 1 Antwort Ein Beispiel: Ich zahle bei der Telekom nicht, erhalte eine Mahnung über ein Inkassobüro. Einspruch! Mahnbescheid der Telekom, Widerspruch! Auf den Widerspruch erfolgen zwei weitere Mahnbescheide (keine Klagen!) zum gleichen Betrag, Widerspruch! Es kommt keine Klage, es kommt das gleiche Inkassobüro, wieder mit der Forderung und den Gebühren! Ich fordere eine Klage zur Klärung, seitdem keine Antwort mehr! Soviel zu Inkassobüros! Hier stimmt vieles nicht in der Rechtsprechung, die Dummen sind die, die Angst haben und sich nicht auskennen, darauf hoffen die Inkassobüros! Sollten gesetzlich verboten werden. -1+1

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Winfried Bartel Verstanden haben sie meinen Beitrag nicht? Bei einer Einzugsermächtigung hätte ich sicher keine Probleme mit einem Inkassobüro, warum klagt die Telekom aber nicht auf Zahlung und beweist die Berechtigung der Forderung? Können sie mir hier auch Lebenshilfe geben? -10 18.02.2015 | max weber | 1 Antwort Hier stimmt vieles nicht! Befindet sich ein Zahlungsziel auf der Rechnung (Geldeingang bis...) ist man bei Überschreitung automatisch in Verzug; es braucht nicht gemahnt werden (reine Höflichkeit)! Auf Inkasso reagiert man erst, wenn (wenn überhaupt, denn Gerichtskosten müssen vorgestreckt werden vom Kläger)!) ein Mahnbescheid vom Gericht kommen sollte.. Dem widerspricht man dann - denn die eigentliche Forderung und die völlig getrennt zusehenden Inkassogebühren werden meist zusammen eingeklagt,k was gesetzlich falsch ist. Hintergrund: Viele Inkassounternehmen kaufen bündelweise nicht bediente Forderungen zu etwa 20-25% - alles darüber Eingenommene ist dann der Rohgewinn -1+2

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Werner Bruckner Ich ... ... arbeite mit einem sehr renomierten Inkasso aud Auskunftei-Büro zusammen. Sowas ist mir in meiner ganzen Tätigkeit nicht untergekommen. Seriöse Firmen machen sowas nicht. 0+1

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