Recht - Recht in Deutschland [PDF]

Dies betrifft daher auch rechtliche Grundlagen eines Betriebsrates oder Konflikte zwischen Gewerkschaften und Vertretern

2 downloads 23 Views 83KB Size

Recommend Stories


Recht einfach – Heuristik und Recht
We must be willing to let go of the life we have planned, so as to have the life that is waiting for

Recht schreibung
Pretending to not be afraid is as good as actually not being afraid. David Letterman

Recht in virtuellen Lernumgebungen
The wound is the place where the Light enters you. Rumi

Management & Recht
Nothing in nature is unbeautiful. Alfred, Lord Tennyson

(subjectief) recht
Life is not meant to be easy, my child; but take courage: it can be delightful. George Bernard Shaw

steuern+recht
Live as if you were to die tomorrow. Learn as if you were to live forever. Mahatma Gandhi

Unrecht. recht
At the end of your life, you will never regret not having passed one more test, not winning one more

Öffentliches Recht
Silence is the language of God, all else is poor translation. Rumi

Roland Recht
Those who bring sunshine to the lives of others cannot keep it from themselves. J. M. Barrie

Partnerschaft & Recht
What we think, what we become. Buddha

Idea Transcript


Home Recht Verkehrsrecht Arbeitsrecht Kontakt Impressum

Recht Recht in Deutschland Verkehrsrecht Publiziert 5. Oktober 2016 Verkehrsrecht in Deutschland Das Verkehrsrecht als Teil des Verkehrswesens stellt kein klassisches Rechtsgebiet im juristischen Sinne dar, sondern setzt sich aus mehreren Teilgebieten zusammen und bilden somit das Straßenverkehrsrecht. Dies hat dann zur Folge, dass unterschiedliche Streitigkeiten, welche alle mit Verkehrsrecht zu tun haben, dennoch von unterschiedlichen Gerichten verhandelt werden. Das Straßenverkehrsrecht besteht aus dem Verkehrszivilrecht, welches sich speziell ums Haftungsrecht kümmert, wenn es zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, um Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgeld geht, jedoch auch das Vertragsrecht beim Kauf eines Autos relevant wird. Im Streitfall wird sich ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin die Sache annehmen.

Dem Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht, welches sich um Bußgeldbescheide, dem Fahreignungsregister und Fahrverbote kümmert. Dem Verkehrsstrafrecht, dass zum Beispiel bei unerlaubtes Entfernen vom Unfallsort, dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder bei der Gefährdung des Straßenverkehrs relevant wird. Das Verkehrsverwaltungsrecht kümmert sich um Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis und regeln Abschleppmaßnahmen. Abschließend ist noch das Versicherungsrecht, welches sich um Haftpflichtversicherungen und Kaskoversicherungen dreht. Als wesentliche Regelungsmaterialien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Fahrzeugszulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zu nennen, womit das Straßenverkehrsrecht typischerweise als Ordnungsrecht durch das Bundesrecht bestimmt wird, wobei einzelne Rechtsbereiche durch unterschiedliche Behörden, wie zum Beispiel das Ordnungsamt oder der Straßenverkehrsbehörde vertreten werden. Ebenso können Rechtsbereiche durch Beliehene durchgeführt werden, wie es zum Beispiel beim TÜV passiert, welche mit der Ausübung einer hoheitlichen Aufgabe betraut worden sind. Neben dem Straßenverkehrsrecht gibt es noch das Schiffsverkehrsrecht, das Luftverkehrsrecht und das Bahnverkehrsrecht, welche jeweils für sich Zusammenschlüsse verschiedener Verordnungen beinhalten. Hierbei werden ähnlich wie beim Straßenverkehrsrecht alle Verordnungen und Gesetzte zusammengefasst, welche sich mit dem jeweiligen Teilgebiet des Verkehrswesens beschäftigt. Neben den Anwälten gibt es noch Fachanwaltskanzleien für Verkehrsrecht in Berlin, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben.

Arbeitsrecht Publiziert 5. Oktober 2016 Streitigkeiten welche sich in der Regel aus Verträgen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ergeben, werden vor Arbeitsgerichten verhandelt, in der Regel wird sich der Geschädigte sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen.Darüber hinaus sind Arbeitsgerichte jedoch auch für Streitigkeiten im öffentlichen Dienst zuständig. Diese besondere Arbeitsgerichtsbarkeit wurde erstmal 1926 in Deutschland als Folge der besonderen Bedeutung des Arbeitslebens innerhalb einer Industriegesellschaft relevant.

Arbeitsrecht Es werden Beispielsweise Streitigkeiten wegen Gehalts- oder Lohnzahlungen verhandelt, aber auch an Streitigkeiten um Kündigungen und Arbeitsschutz sind Arbeitsgerichte beteiligt.Dies betrifft daher auch rechtliche Grundlagen eines Betriebsrates oder Konflikte zwischen Gewerkschaften und Vertretern der Arbeitgeber bezüglich Tarifverträge oder die Rechtmäßigkeit eines Streiks. Vor dem Arbeitsgericht werden quasi alle Streitigkeiten aufbereitet, welche zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auftauchen können, auch wenn es manchmal den Augenschein erweckt, dass ein anderes Gericht Zuständigkeit könnte. Verfahren wegen Mobbing können zum Beispiel gegenüber der verursachenden Person, aber auch gegenüber dem Arbeitgeber verhandelt werden, da letzterer eigentlich eine Arbeitsatmosphäre schaffen muss, die seinen Arbeitnehmern ein gesundes Arbeiten ermöglichen. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, kann dies von einem Arbeitsgericht festgestellt und bestraft werden. Es gibt bis zu drei Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, wobei die erste Instanz das Arbeitsgericht ist. Die zweite Instanz wird durch das Landesarbeitsgericht vertreten und die dritte und höchste Instanz ist das Bundesarbeitsgericht. Diesen Arbeitsgerichten stehen sowohl Berufsrichter als auch ehrenamtliche Richter vor, wobei letztere zu gleichen Teilen aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber entstammen. Neben den Rechtsanwälten sind es vor allem auf das Arbeitsrecht spezialisierte Fachanwälte, die in schwierigen Fällen ihren Mandanten beraten. Es gibt einige Sondervorschriften für Arbeitsgerichte, welche der Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens dienen, wenn es zu keiner gütlichen Einigung der Parteien kommen sollte. Allgemein sind Arbeitsgerichtsverfahren kostengünstiger als alle anderen Gerichtsverfahren und die einzelnen Parteien dürfen den Rechtsstreit entweder selbst führen oder sich durch Prozessvertreter von Gewerkschaften (was für Mitglieder kostenlos ist) vertreten lassen. Arbeitgeber wiederum können sich durch den Arbeitgeberverband vertreten lassen.

Recht und Gesetz in Deutschland Publiziert 5. Oktober 2016

Recht und Gesetz Deutschlands „Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge…“, sagt ein altes deutsches Sprichwort und verdeutlicht damit ganz gut die Dualität von Recht und Gesetz in Deutschland ganz gut. Deutschland ist ein Rechtsstaat und besitzt als solches ein gesamtheitliches Rechtsystem, welches durch mehre Instanzen an Gesetzen gesichert ist. Aus diesen Gesetzen leiten sich

dann die Rechte eines jeden Bürgers und jeden der sich gerade in Deutschland befindet ab. Man teilt das Recht weiterhin in zwei große Bereiche ein, zum einen das Privatrecht, welches die Rechtsbeziehungen der einzelnen Bürger zueinander regelt und dem öffentlichem Recht, welches die Beziehung des Einzelnen zur öffentlichen Gewalt regelt. Die oberste Instanz an Gesetzgebung ist das Grundgesetz, welche dem Bürger gegenüber dem Staat gewisse Rechte einräumt. So muss der Staat jeden Menschen gleich behandeln, darf die Meinungsfreiheit nicht einschränken oder die Würde eines Menschen achten und nicht angreifen. Der Kern des bürgerlichen Rechts fußt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), welches Regelungen für den bürgerlichen Alltag enthält, die wiederum Kauf und Verkauf, Pacht, Leihe und Schenkung, Eheschließung und Ehescheidung, Unterhaltsansprüche und Vormundschaft oder auch Erbschaft regelt. Weiterhin zum Privatrecht gehört ebenfalls das Handelsrecht, welches die Beziehungen von Kaufleuten regelt und das Arbeitsrecht, welche die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern umfasst, sowie das Urheber- und Patentrecht. Zum öffentlichen Recht wiederum gehören das Verwaltungsrecht, das Strafund Prozessrecht, sowie das Verfassungsrecht, das Staatsrecht, als auch das Völkerrecht. Die durch die Gewaltenteilung für die Recht sprechende zuständige Gewalt ist in Deutschland wiederum in fünf selbstständige Gerichtszweige gegliedert, welche in ordentliche und besondere Gerichtsbarkeit unterschieden werden. Zivil- und Strafgerichte gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, während zur besonderen Gerichtsbarkeit Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte und Finanzgerichte gehören. Diese Unterscheidung ist durch die historische Tatsache geschuldet, dass bis 1877 nur die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit mit unabhängigen Richtern besetzt wurden, während die anderen Gerichtsbarkeiten von weisungsgebundenen Beamten ausgeübt wurden. In allen Gerichtszweige befinden sich jeweils Gerichte der Länder und des Bundes, wobei es in den einzelnen Gerichtszweigen mehrere Instanzen gibt, welche die einander übergeordneten Stufen des gerichtlichen Verfahrens sind. In der Regel gibt es für ein Verfahren drei Instanzen, wobei die ersten beiden Gerichte der Länder sind. Die oberste Instanz ist immer ein Bundesgericht.

Zivilgerichtsbarkeit Zivilgerichte übernehmen die Zuständigkeit für bürgerliche (zivile) Rechtstreitigkeiten, also Streitigkeiten, welche zum Bereich des Privatrechts gehören. Sie werden zum Beispiel angerufen, wenn es Streit um einen Kaufvertrag gibt, weil der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, oder ein Mieter eine Mietserhöhung anfechten will, weil er sie für ungerechtfertigt hält. Zivilgerichten scheiden ebenso Ehen und regeln Unterhaltszahlungen und Sorgerecht für eventuelle Kinder fest. Sie entscheiden darüber hinaus über Haftung und Schadensersatz, wenn jemanden ein Schaden zugefügt wurde, egal ob an Person oder an Besitz. So ein Zivilprozess beginnt mit einer Klage, welche von Kläger erhoben wurde, wobei Kläger und Beklagter als gleichberechtigte Parteien angesehen werden. Der Kläger begründet vor Gericht seinen Antrag und dem Beklagten steht es frei die Behauptungen insgesamt oder nur teilweise zu bestreiten. Zur Unterstützung ihrer Position können beide Parteien Beweismittel vorlegen oder dem Gericht Zeugen nennen. Darüber hinaus ermittelt das Gericht nicht selbst, sondern prüft nur, dass was beide Parteien vorgebracht haben. Das Verfahren beginnt beim Amtsgericht in der ersten Instanz, welch einen Streitwert von bis einschließlich 5000 Euro verhandelt. Ebenso verhandelt das Amtsgericht Mietstreitigkeiten, Ehescheidungen und daraus folgenden Streitigkeiten. Alle anderen Rechtsstreitigkeiten werden direkt an das Landgericht weitergeleitet. Wenn es nicht um eine bestimmte Geldsumme geht, wird der Streitwert durchs Gericht festgelegt. Nach diesem Streitwert werden Gerichtskosten und Anwaltsgebühren bestimmt. Das Verfahren endet mit einem Urteil, wenn es nicht durch andere Weise, wie einem Vergleich vorher abgeschlossen wurde und ist rechtskräftig, wenn keine weiteren Rechtsmittel mehr eingelegt werden oder zulässig sind. Darunter versteht man die Möglichkeit eine gerichtliche Entscheidung anzufechten und an ein höheres Gericht zu Überprüfung weiterzugeben. Als gültige Rechtsmittel gibt es die Berufung und die Revision, wobei die Berufung eine Wiederaufrollung des gesamten Falles in einer neuen Instanz vor einem höheren Gericht darstellt, während bei der Revision nur überprüft wird, ob die Vorinstanz das Recht richtig angewandt hat, ohne den Fall in seiner Gänze wieder aufzurollen. So prüft das Landesgericht die Urteile des Amtsgerichts, während das Oberlandesgericht die Urteile des Landesgerichts überprüft. Strafgerichtsbarkeit Bei einem Strafgericht werden Verstöße gegen das Strafgesetzbuch verhandelt, wobei die Strafrechtsvorschriften auch noch andere Gesetzt enthält, wie Betäubungsmittelgesetz, oder das Außenwirtschaftsgesetz. Bei einem Strafverwahren erhebt die Staatsanwaltschaft die Anklage, welche für gewöhnlich eine Strafanzeige bei der Polizei, dem Amtsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft selbst vorherging. Wenn ein eingesetztes Ermittlungsverfahren einen hinreichenden Verdacht auf eine strafbare Handlung feststellt, dann muss Anklage erhoben werden, da die Staatsanwaltschaft durch das Legalitätsprinzip zur Verfolgung einer Straftat verpflichtet ist. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn es ein Antragsdelikt ist, welches zugleich ein Privatklagedelikt ist. In diesem Fall wird nur dann Klage erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Durch die Eröffnung einer Anklage wird aus einem Beschuldigten ein Angeklagter und nun liegt es am Gericht den Sachverhalt zu ermitteln und dem Angeklagten seine Schuld nachzuweisen. Neben den Beweisen der Staatsanwaltschaft ist das Gericht dazu in der Lage selber Ermittlungen einzuleiten. Der angeklagte wiederum hat das Recht auf eine Verteidigung und kann sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Wenn sich der Angeklagte keinen Rechtsanwalt leisten kann, wird von Gericht auf Staatskosten ein Pflichtverteidiger gestellt. Auch das Strafverfahren endet mit einem Urteil, welches rechtskräftig und vollstreckt wird, falls keine Rechtsmittel eingelegt werden. Gültiges Rechtsmittel ist die Berufung bei einem Urteil eines Amtsgerichts und ab dem Urteil eines Landesgerichts steht die Möglichkeit der Revision offen. Search

Letzte Beiträge Verkehrsrecht Arbeitsrecht Recht und Gesetz in Deutschland

Partner Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Impressum Copyright © 2018. All Rights Reserved. Powered by WordPress and WordPress Theme created with Artisteer.

Smile Life

When life gives you a hundred reasons to cry, show life that you have a thousand reasons to smile

Get in touch

© Copyright 2015 - 2024 PDFFOX.COM - All rights reserved.