Scheidungsformular Antragsteller/in - in wessen Namen soll der Scheidungsantrag gestellt werden
Vollständiger Name Vorname
Nachname
Straße/Nr.
Plz und Ort
E-Mail
ex:
[email protected]
-
Telefonnummer
Vorwahl
Staatsangehörigkeit
Geburtsdatum
Telefonnummer
Antragsgegner/in
Vollständiger Name Vorname
Straße/Nr.
Plz und Ort
Staatsangehörigkeit
Geburtsdatum
Nachname
Letzte gemeinsame Wohnung Straße/Nr.
Plz und Ort
Wer lebt in der Wohnung
Über Wohnungsnutzung existiert eine Absprache
Heiratsdaten Heiratsdatum
Heiratsort
Die Einreichung des Scheidungsantrags ist frühestens 3 Monate vor Ablauf eines Trennungsjahres möglich. Die Trennung von Bett und am Tisch innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist ausreichend.
Trennungsdatum
Gemeinsame Kinder
Vollständiger Name Vorname
Geburtsdatum
Nachname
Vollständiger Name Vorname
Geburtsdatum
Nachname
Vollständiger Name Vorname
Geburtsdatum
Vollständiger Name Vorname
Geburtsdatum
Nachname
Nachname
Kinder leben bei
Kindesunterhalt ist geregelt Sorgerecht ist geregelt
Monatliches Nettoeinkommen
Die Angabe ist für den Antrag auf Scheidung notwendig, da sich aus der dreifachen Summe der Nettoeinkünfte zzgl. u. a. Pauschalen für Versorgungsausgleich der ungefähre Streitwert errechnet und sich daraus die Gerichtskosten und Anwaltskosten ergeben.
Antragsteller/in
Antragsgegner/in
Sonstiges Die Scheidung erfolgt einvernehmlich
Ja Nein Unbekannt
Nachehelicher Unterhalt ist geregelt Hausrat ist aufgeteilt
Zugewinnausgleich ist durchgeführt
Soweit die Ehe länger als 3 Jahre hielt und der Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenanwartschaften) nicht notariell ausgeschlossen wurde, wird der Versorgungsausgleich automatisch vom Gericht vorgenommen. Soll der Versorgungsausgleich bei Gericht ausgeschlossen werden, so benötigen beide Parteien jeweils einen Anwalt.
Versorgungsausgleich ist geregelt Sonstige Angaben
u. a. Ehevertrag, weitere Kinder, Scheidungsfolgenvereinbarung
Verfahrenskostenhilfeformular erwünscht
ja
Rückruf erwünscht
ja
nein
nein
Das Ausfüllen und Absenden des Formulars ist unverbindlich, kostenlos und begründet noch keine Beauftragung den Scheidungsantrag einzureichen. Möchten Sie die Scheidung unverzüglich einleiten, wird um telefonische Kontaktaufnahme gebeten. Nach der Absendung des Formulars wird Ihnen unverzüglich eine Information zu den voraussichtlichen Kosten, sowie eine Anwaltsvollmacht nebst Widerrufsbelehrung übersandt. Erst wenn die unterschriebene Anwaltsvollmacht per Fax oder postalisch zurückgesandt wurde, wird der Scheidungsantrag zum Familiengericht gereicht.
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