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Der vorhabenbenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Wohnbebauung Frankfurter Straße“. Es werden folgende Planu

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Come let us be friends for once. Let us make life easy on us. Let us be loved ones and lovers. The earth

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The best time to plant a tree was 20 years ago. The second best time is now. Chinese Proverb

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You can never cross the ocean unless you have the courage to lose sight of the shore. Andrè Gide

Weiz Stadt
The only limits you see are the ones you impose on yourself. Dr. Wayne Dyer

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You're not going to master the rest of your life in one day. Just relax. Master the day. Than just keep

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Aktuellste Termine 27. Dezember 2017

Rathsdorf: Breiers Kräutergarten, Restaurant & Hofcafé geschlossen

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content Rechtsgrundlagen: Personenstandsgesetz (PStG), Personenstandsverordnung (PStV), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), Staatsangehörigkeitsgesetz (StaG) Zuständigkeit: (§§ 28 ff PStG) Nach § 28 PStG ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. (§§ 187, 188, 193 BGB) Zur Anzeige verpflichtet ist: 1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, 2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, 3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war. Notwendige Unterlagen: - Personalausweis, Reisepass - Geburtsurkunde Zusätzlich: wer verheiratet ist oder war: - Eheurkunde - Nachweis über die Auflösung einer Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten) - bei Ehen, bei denen der Ehegatte für Tod erklärt worden ist, zusätzlich den Beschluss über die Todeserklärung Kosten: erste Sterbeurkunde 10,00 € jede weitere Ausfertigung 5,00 € todeskreuz

(/index.php/aktuelletermine/icalrepeat.detail/2017/12/27/8137//rathsdorf-breiers-kraeutergartenrestaurant-hofcafe-geschlossen) 27. Dezember 2017

Rathsdorf: Breiers Kräutergarten, Restaurant & Hofcafé geschlossen (/index.php/aktuelletermine/icalrepeat.detail/2017/12/27/8137//rathsdorf-breiers-kraeutergartenrestaurant-hofcafe-geschlossen) 27. Dezember 2017

Rathsdorf: Breiers Kräutergarten, Restaurant & Hofcafé geschlossen (/index.php/aktuelletermine/icalrepeat.detail/2017/12/27/8137//rathsdorf-breiers-kraeutergartenrestaurant-hofcafe-geschlossen) 01. Januar 2018

Rathsdorf: Breiers Kräutergarten, Restaurant & Hofcafé geschlossen (/index.php/aktuelletermine/icalrepeat.detail/2018/01/01/8138//rathsdorf-breiers-kraeutergartenrestaurant-hofcafe-geschlossen) 01. Januar 2018

Rathsdorf: Breiers Kräutergarten, Restaurant & Hofcafé geschlossen (/index.php/aktuelletermine/icalrepeat.detail/2018/01/01/8138//rathsdorf-breiers-kraeutergartenrestaurant-hofcafe-geschlossen)

Telekom - DSL Ausbau

Rechtsgrundlagen: Personenstandsgesetz (PStG), Personenstandsverordnung (PStV), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), Staatsangehörigkeitsgesetz (StaG) Zuständigkeit: (§ 18 PStG) Die meisten Kinder werden im Krankenhaus geboren und dafür ist dann das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk das Krankenhaus liegt. Es soll aber vorkommen, dass die Eltern entscheiden ihr Kind lieber zu Hause zu entbinden oder die werdende Mutter schafft es nicht mehr bis ins Krankenhaus. In dem Fall, dass Sie in Wriezen entbinden ist das Standesamt Wriezen für die Beurkundung zuständig. Sie müssen die Geburt ihres Kindes binnen einer Woche beim Standesamt anzeigen. Der Tag der Geburt wird nicht mitgezählt. (§§ 187, 188, 193 BGB) Nachweise bei der Anzeige der Geburt: (§ 33 PStV) - ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern - eine Bescheinigung über die Geburt des Arztes oder der Hebamme sind die Eltern miteinander verheiratet: - ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ist die Ehe aufgelöst: - rechtskäftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten sind die Eltern nicht miteinander verheiratet: - die Geburtsurkunde der Mutter und falls die Vaterschaft anerkannt wurde, die Erklärung und die Geburtsurkunde des Vaters, sowie ggf. die Sorgeerklärung Kosten: erste Geburtsurkunde 10,00 € jede weitere Ausfertigung 5,00 € storch_baby

(http://www.telekom.de/t/schneller? wt_mc=dt_da_schneller_wriezen)

VBB-Online

(http://www.vbbonline.de/start.php? id_language=1)

Touristeninfo Wriezen

Zur Touristeninfo klicken Sie hier... (http://www.tourismusinfo-wriezen.de/)

Stiftung Oderbruch

(http://www.stiftung-oderbruch.de)

Brandenburg Viewer Luftaufnahmen

(http://www.geobasis-bb.de/bb-viewer.htm)

Rechtsgrundlagen: Personenstandsgesetz (PStG), Personenstandsverordnung (PStV), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), Staatsangehörigkeitsgesetz (StaG) Zuständigkeit: (§§ 11, 12 PStG) Zuständig für die Durchführung der Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt. Die Anmeldung der Eheschließung kann bei jedem Standesamt erfolgen, wo einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat keiner der Eheschließenden Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist der Standesbeamte, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig. Notwendige Unterlagen: - Personalausweis oder Reisepass - Geburtsurkunde (nur Ausländer) oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt) - Aufenthalsbescheinigung (Meldeamt) zusätzlich: wer schon einmal verheiratet war: - Nachweis über die letzte Ehe (Eheurkunde) - Nachweis über die Auflösung der Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten) wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben: - Geburtsurkunde der Kinder - Vaterschaftsanerkennung - ggf. Sorgerecht wenn Sie nicht volljährig sind: - Volljährigkeitsbescheinigung (erhältlich beim Vormundschaftsamt) - Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters wenn Sie kein deutscher Staatsbürger sind: Wegen der Vielfalt der rechtlichen Vorschriften für das jeweilige Land, erkunden Sie sich bitte persönlich bei uns. Kosten: (für zwei Deutsche) Anmeldung der Ehe: 41,00 € Durchführung der Ehe (während der Öffnungszeiten): 30,00 € Durchführung der Ehe (außerhalb der Öffnungszeiten): 60,00 € Eheurkunde: 10,00 € Stammbuch: von 8,00 € bis 30,00 € Trauung im Ratssaal: 50,00 €

Heiraten ist nicht das Happy-End, sondern erst der Anfang



Damit recht viele Menschen auch bereits den Anfang miterleben können, hat die Stadt Wriezen ein weiteres Trauzimmer vorzuweisen. Wo sonst die Stadtverordneten ihre Sitzungen durchführen, kann auch im großen Rahmen geheiratet werden. Bis zu 80 Personen können im Ratssaal dabei sein, wenn sich ein Brautpaar das Jawort gibt. Die entsprechende Dekoration, Blumen sowie das Licht der Kerzen, verleihen dem altehrwürdigen Ratssaal einen besonderen Glanz. Zur musikalischen Umrahmung kann auch das dort vorhandene Klavier benutzt werden. Die Standesbeamtinnen der Stadt Wriezen beraten sie gern und sind immer bemüht, alle speziellen Wünsche für eine traumhafte Hochzeit zu erfüllen. Lediglich ein kleiner Unkostenbeitrag in Höhe von 50,00 € würde für die Bereitstellung des Ratssaales zusätzlich anfallen. Bitte sprechen sie zu den Öffnungszeiten im Standesamt vor, oder vereinbaren sie unter der Telefon-Nr. 033456 49144 einen individuellen Termin.







Hausanschrift:

Stadt Wriezen Freienwalder Straße 50 16269 Wriezen Tel.: 033456 / 49149

Bürgerservice:

033456 / 49148 Fax: 033456 / 49400 E-Mail: [email protected] (mailto:[email protected])

Tel.: 033456 / 49100 Fax: 033456 / 49400 E-Mail: [email protected] (mailto:[email protected])

Bürgermeister:

Fax Haupt- und Finanzverwaltung: 033456 / 49400 Fax Bauverwaltung:

033456 / 49400

Fax ordnungsbehördliche Verwaltung:

033456 / 49400

Öffnungszeiten Montag

09:00 - 15:30 Uhr

Dienstag

09:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

09:00 - 17:00

Freitag

09:00 - 12:00



Fundbüro: Immer erreichbar zu den o.g. Sprechzeiten, unter der Email [email protected] (mailto:[email protected]) und unter der Telefonnummer 033456/49149. Schiedsstelle: Immer der letzte Dienstag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr im Raum 20 der Stadtverwaltung Wriezen. So finden Sie uns:

Beschlussvorlage 1/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Pkw-Stellflächen Markt Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, auf dem oberen Marktplatz PkwStellflächen einzurichten.

Beschlussvorlage 2/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Einrichtung eines Bürgerbüros Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einrichtung eines Bürgerbüros in der Stadtverwaltung und beauftragt den Bürgermeister mit der Umsetzung der Maßnahme. Sachdarstellung: Für die Bürger einen konstanten und umfangreichen Service durch alle Bereiche anzubieten, ist ein Aufgabenschwerpunkt. Behördenwege sollen dadurch verkürzt und in der Abarbeitung beschleunigt werden. Zusätzlich werden Verwaltungsvorgänge durch eine erweiterte Internetplattform unterstützt. Verlängerte Öffnungszeiten sollen zu einem bürgerfreundlicheren Erscheinungsbild der Stadt Wriezen beitragen.

Beschlussvorlage 3/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Selbstbindungsbeschluss zur Haushaltsplanung 2009 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, im Vorgriff auf die Haushaltsplanung 2009 die Eigenmittelbereitstellung in Höhe von 20.000 Euro für den Architektenwettbewerb zum Wiederaufbau der Marienkirche zu bestätigen. Sachdarstellung: Entsprechend dem Antrag in der Stadtverordnetenversammlung Dezember 2008 durch Herrn Zapf besteht die Möglichkeit, Fördermittel für o.g. Sachverhalt zu beantragen. Da die Haushaltsplanung 2009 noch nicht abgeschlossen ist und die Willensbekundung jetzt vorgelegt werden muss, sollte ein Selbstbindungsbeschluss gefasst werden.

Beschlussvorlage 5/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Änderung der Gemeindegrenze Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die Zustimmung zur Korrektur der Gemeindegrenze zwischen Bad Freienwalde, Gemarkung Altranft und der Stadt Wriezen, Gemarkung Rathsdorf auf der Grundlage der als Anlage 2 beigefügten Karte. Sachdarstellung: Im Rahmen des durchzuführenden Bodenordnungsverfahrens B 167n Wriezen/Bad Freienwalde ergibt sich im Bereich der Milchviehanlage Altranft die Notwendigkeit, die Gemeindegrenze wegen Neueinweisung der Landeigentümer neu zu ordnen. Mit der Neuordnung soll vermieden werden, dass Landeigentümer über die Gemeindegrenzen hinaus Land zugeordnet bekommen. Aufgrund der durchgeführten Neuvermessungen im gesamten Verfahrensgebiet vergrößert sich die Territorialfläche um 5,1870 ha.

Beschlussvorlage 7/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Schutz der Nachtruhe in der Stadt Wriezen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnentenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Schutz der Nachtruhe in der Stadt Wriezen. Sachdarstellung: Aufgrund des § 10 Abs. 4 des Landesimmissionsschutzgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung i.V.m. § 26 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz) in der zurzeit gültigen Fassung wird eine Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Schutz der Nachtruhe in der Stadt Wriezen für festgelegte Veranstaltungen erarbeitet und beschlossen (siehe Anlage zur DS 7/2009)

Beschlussvorlage 9/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Bestätigung des Wahltermins für die Bürgermeisterwahl am 27.09.2009 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen bestätigt, dass entsprechend Empfehlung des Landrates als zuständige Aufsichtsbehörde des Landkreises MOL, die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Wriezen mit der Bundestags- und Landtagswahl am Sonntag, d. 27.09.2009 durchgeführt wird. Die etwa notwendig werdende Stichwahl soll am 11.10.2009 stattfinden. Der Wahlkreis der Stadt Wriezen wird in 12 Wahlbezirke eingeteilt. Sachdarstellung: Unter Berücksichtigung der wahlrechtlichen und beamtenrechtlichen Bestimmungen des Erlasses des Ministeriums des Innern zur Wahl der Oberbürgermeister und hauptamtlichen Bürgermeister 2001/2002 vom 19.01.2001 sowie der Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters soll die Hauptwahl des Bürgermeisters der Stadt Wriezen am 27.09.2009 und die evtl. notwendige Stichwahl am 11.10.2009 stattfinden. Entsprechend § 74 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes- BbgKWahlG soll der Wahltag innerhalb der letzten vier Monate der Amtszeit des vorherigen Bürgermeisters liegen. Die Amtszeit beginnt am Tage nach der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers. (Ende der Amtszeit 05.01.2010)

Beschlussvorlage 12/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Selbstbindungsbeschluss für Investition Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Vorgriff auf die Haushaltsplanung 2009 die Eigenmittelbereitstellung in Höhe von 11.000 € für die Sanierung der Kita „Freundschaft“ im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013. Sachdarstellung: Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 des Landes Brandenburg kann die Stadt Wriezen eine Förderung für Sanierungsmaßnahmen im Aus- und Umbau und der Ausstattung in den Kita-Einrichtungen beantragen. Die Förderung kann für notwenige Investitionen zur Schaffung und Sicherung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gewährt werden. Als das Förderprogramm aufgelegt wurde (31.03.2008), wurde mit den Trägern der Kita-Einrichtungen der Bedarf im Rahmen der Fördermöglichkeit besprochen. Die Kita „Freundschaft“ hatte als erste schon im Mai 2008 den berechtigten Bedarf beantragt. Ein entsprechendes Mängelprotokoll liegt im Fachbereich vor. Es handelt sich hier um die Sanierung der Spiel- und Wegeflächen und einer Teilüberdachung für den Spielbereich sowie einem Pavillon der Kleinkinder im Außenspielbereich der Kita. Des weiteren können Ausstattungsmittel, wie Gruppenraummöbel, Schränke, Regale, Tische, Stühle, Bänke, Wandelemente, ein Spielhaus u.ä. angeschafft werden. Zur Vorbereitung der Einreichung eines fristgerechten Fördermittelantrages ist umgehend die Honorarvereinbarung mit dem Planungsbüro zu schließen. Gemäß der Aussage des Planungsbüros muss zur Umsetzung der vorgesehen Maßnahme auch ein Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises MOL gestellt werden. Die Antragstellung ist bis zum 30. April des jeweiligen Jahres beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einzureichen. Zu ergänzen ist der Antrag durch eine Stellungnahme des Landesjugendamtes. In erster Abstimmung mit dem Jugendamt werden die Förderungen in Jahresscheiben befürwortet. Das bedeutet, dass wir für beide Kindertagestätten die Anträge einreichen können, jedoch im laufenden Jahr nur eine Maßnahme bewilligt wird. Gemäß der frühzeitigen und konkreten Antragstellung der Kita „Freundschaft“ hat die Stadt Wriezen für 2009 die Einreichung des Fördermittelantrages für die Kita „Freundschaft“ angemeldet. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der Maßnahme. Der Eigenanteil beträgt 10%. Lt. erster Kostenschätzung ergeben die Gesamtkosten 110.000,00 €.

Beschlussvorlage 13/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Vorhaben: Erdgasfernleitung OPAL - Abschnitt Brandenburg-Nord Antragsteller: WINGAS GmbH & Co.KG hier: Erklärung des Einvernehmens nach § 36 BauGB Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss der Stadt Wriezen beschließt, dass Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben „Erdgasfernleitung OPAL – Abschnitt-Nord“ der WINGAS GmbH & Co.KG aus 34119 Kassel, FriedrichEbert-Str. 160 zu erklären. Sachdarstellung: Die WINGAS GmbH & Co. KG plant und baut im Auftrag der OPAL NEL TRANSPORT GmbH und der E.ON Ruhrgas AG eine landseitige Leitungsfortführung der Ostsee-Piline „Nord Stream“ von Lubmin bei Greifswald bis auf die deutsch/tschechische Grenze bei Olbernhau in Sachsen. Die Länge der geplanten Erdgasfernleitung OPAL im Bundesland Brandenburg beträgt ca. 274 km. Die OPAL soll bis zum Jahr 2011 fertig gestellt sein und anschließend in Betrieb genommen werden. Aus der in der Anlage beigefügten Übersichtskarte im M 1 : 100.000 ist zu entnehmen, dass die geplante Erdgasleitung die Stadt Wriezen (Flur 10) und die Ortsteile Rathsdorf/Altgaul (Flur 1 u. 2), Biesdorf (Flur 1 u. 2), Lüdersdorf (Flur 5, 7 u. 9) und Frankenfelde (Flur 2 u. 3) berührt. Die Luftbildpläne im M 1 : 5.000 liegen in der Verwaltung zur Einsichtnahme aus. Die für die Bauarbeiten erforderlichen Regelarbeitsstreifen betragen im freien Gelände 36 m und im Waldbereich 30 m (siehe Anlage). Die Mindestüberdeckung der Erdleitung beträgt 1,00 m. Die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Wriezen dargestellten Bauflächen werden von dem geplanten Trassenverlauf der Erdgastrasse nicht berührt. In der Gemarkung Frankenfelde verläuft der geplante Trassenverlauf der Erdgastrasse quer durch das Windfeld Nr. 22. Zu den Planungsaktivitäten gehört die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 43 ff. EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgt auch eine öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen in der Zeit vom 02.03.2009 bis zum 01.04.2009 in der Stadtverwaltung Wriezen. Innerhalb der Auslegungsfrist kann jedermann während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Wriezen Einsicht nehmen und Einwendungen bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu diesem Vorhaben beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg oder bei der Stadtverwaltung Wriezen erheben. Die Prüfung der vorgebrachten Einwendungen erfolgt durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg.

Beschlussvorlage 14/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Abschluss Gebietsänderungsvertrag Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt den als Anlage 1 beigefügten Gebietsänderungsvertrag gemäß § 6 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und bestätigt den Beschluss unter DS 405/2007 (Anlage 2) zur Gebietsänderung. Sachdarstellung: Unter Bezugnahme auf § 6 Absatz 4 der BbgKVerf ist der zwischen der Gemeinde Bliesdorf, vertreten durch das Amt Barnim Oderbruch und der Stadt Wriezen vorliegende Gebietsänderungsvertrag durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Der Ausgangsbeschluss zur Gebietsänderung (DS 405/2007) vom 20.12.2007 soll hiermit in öffentlicher Sitzung behandelt und bestätigt werden.

Beschlussvorlage 15/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Vorhaben: Anbau an eine vorhandene Bäckerei Grundstück: Freienwalder Straße 7, 16269 Wriezen hier: Erklärungen des Einvernehmens nach § 36 BauGB Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss der Stadt Wriezen beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum geplanten Vorhaben „Anbau an eine Bäckerei“ auf dem Grundstück Freienwalder Straße 7 in 16269 Wriezen (Gemarkung Wriezen, Flur 4, Flurstücke 44, 45/4) zu erklären. Antragsteller für das Vorhaben ist die FrischBackshop & Cafe GmbH. Sachdarstellung: Der Antragsteller errichtete 1995 auf dem o.g. Grundstück eine Produktionsstätte für Backwaren. Zur Erhöhung der Produktionspalette plant der Antragsteller die Erweiterung des vorhandenen Produktionsgebäudes um einen eingeschossigen Anbau, der hinter dem vorhandenen Produktionsgebäude errichtet werden soll. In diesem Anbau sollen ein Produktionsband und eine Frostanlage eingebaut werden. Der Standort des geplanten Vorhabens liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischbaufläche dargestellt. Der geplante Anbau grenzt an das Altbergbaugebiet „Moritz“ an. Eine Veränderung der Kapazitäten erfolgt durch den Anbau nicht. Die Abmessungen (Länge und Breite) des geplanten Anbaus sind aus dem in der Anlage zur DS beigefügten objektbezogenen Lageplan zu entnehmen. Die hinter dem vorhandenen Produktionsgebäude angeordneten 14 Stellplätze für PKW werden hinter dem geplanten Anbau wieder errichtet. Da mit dem Vorhaben keine Veränderung der Kapazitäten erfolgt, werden die auf dem Grundstück ausgewiesenen 25 Stellplätze für PKW als ausreichend befunden. Hinweis: Das Vorhaben ist eine „Besondere Investition“. Bei „Besonderen Investitionen“ ist die Verwaltung angehalten, binnen 4 Wochen nach Eingang des Ersuchens (hier: 19.02.2009) die Erklärung zum Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.

Beschlussvorlage 18/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Stellvertretung hauptamtlicher Bürgermeister Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass Frau Angelika Kerstenski, Fachbereichsleiterin Hauptund Finanzverwaltung, als allgemeine Stellvertreterin des Bürgermeisters gemäß § 56 Abs. 3 BbgKVerf benannt wird. Sachdarstellung: Die Stellvertretung des hauptamtlichen Bürgermeisters regelt sich nach den Bestimmungen des § 56 BbgKVerf. Da die Stadt Wriezen keine Beigeordneten hat, findet der § 56 Abs. 3 BbgKVerf unmittelbar Anwendung. Absatz 3 Satz 1 bestimmt, dass für den Fall einer Gemeinde ohne Beigeordneten, die Vertretung aus dem Kreis der Bediensteten, denen die Leitung einer dem Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamten unmittelbar unterstellten Organisationseinheit obliegt, auf Vorschlag des hauptamtlichen Bürgermeisters einen allgemeinen Stellvertreter des Bürgermeisters benennt. Den oder die weiteren Stellvertreter bestimmt gemäß § 56 Abs. 3 Satz 3 BbgKVerf der hauptamtliche Bürgermeister aus dem Personenkreis nach Abs. 3 Satz 1.

Beschlussvorlage 19/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Hauptsatzung der Stadt Wriezen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die Hauptsatzung gemäß beigefügtem Entwurf. Sachdarstellung: Gem. § 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) muss jede Gemeinde eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was nach den Vorschriften dieses Gesetzes der Hauptsatzung vorbehalten ist. Auch andere für die innere Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden. Die Hauptsatzung bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Sie ist danach bei der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland anzuzeigen.

Beschlussvorlage 20/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Beratung und Beschlussfassung über die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass in der Stadt Wriezen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass in der Stadt Wriezen. Sachdarstellung: Gemäß § 5 des Gesetzes zur Regelung der Ladensöffnungszeiten des Landes Brandenburg wird die zuständige örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, jährlich höchstens sechs verkaufsoffene Sonn- und Feiertage durch Verordnungen freizugeben. Die Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde kann in eigener Verantwortung über die Voraussetzungen für zusätzliche Ladensöffnungszeiten entscheiden.

Beschlussvorlage 21/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung 2009 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2009 mit ihren Anlagen. Sachdarstellung: In der Darstellung der Produkte wurden mit der Planung 2009 einige Anpassungen vorgenommen. So wurden teilweise neue Produktverantwortliche eingesetzt, dies wurde durch andere Aufgabebzuordnungen erforderlich. Bei der Planung wurden die Mittel des Konjunkturpaketes berücksichtigt. Ebenfalls wurden die Vorgaben aus den Selbstbindungsbeschlüssen berücksichtigt. Die Haushaltssatzung ist für das Haushaltsjahr 2009 ausgeglichen. Den Fachausschüssen wurden die entsprechenden Produkte ihres Zuständigkeitsbereiches durch die Verwaltung erläutert.

Beschlussvorlage 23/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Satzung der Stadt Wriezen zur Umlage der Beiträge des Gewässer- und Deichverbandes "Oderbruch" Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Wriezen zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“. Sachdarstellung: Mit dem Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 23.04.2008 (GVBl. I S. 62) haben sich die rechtlichen Grundlagen für die Umlage der an die Wasser- und Bodenverbände zu zahlenden Verbandsbeiträge geändert. Das bedeutet, dass die Stadt künftig für alle Grundstücke außer den Grundstücken von Bund, Land und sonstigen Gebietskörperschaften Verbandsmitglied ist, für diese Flächen entsprechend Verbandsbeiträge zu zahlen hat und diese auf die betreffenden Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten mit Bekanntgabe des Beitragsbescheides nach der folgenden Satzung umlegen kann. Der vorliegende Satzungsentwurf berücksichtigt die veränderte Gesetzeslage.

Beschlussvorlage 24/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen gem. § 7 Bundesberggesetz (BBergG) zu gewerblichen Zwecken für das Erlaubnisfeld "Neutrebbin" (11-1541) hier: Stellungnahme der Stadt Wriezen gem. § 15 BBergG Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen gem. § 7 BBerG zu gewerblichen Zwecken für das Erlaubnisfeld „Neutrebbin“ zuzustimmen. Sachdarstellung: Die Stadt Wriezen wurde vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe aufgefordert, bis zum 08.05.2009 eine Stellungnahme zum geplanten Aufsuchungsvorhaben abzugeben. Ziel der Untersuchung der Struktur im Bereich der Gemeinde Neutrebbin ist die Prüfung der Möglichkeit einer CO2-Speicherung in einer Tiefe von 1400 m bis 1700 m. Die geologischen Voraussetzungen der Region sind aufgrund der verschiedenen Erkundungsetappen (in den sechziger Jahren wurden drei Erkundungsbohrungen durchgeführt) vergleichsweise gut bekannt. Um präzisere Angaben zur räumlichen Ausdehnung der Struktur Neutrebbin und der Ausbildung des Bodenschatzes Sole zu erhalten, ist eine Nacherkundung vorgesehen. Die Nacherkundung erfolgt mittel zwei Neubohrungen im Bereich Neutrebbin und durch Durchführung seismischer Feldarbeiten im gesamten Erlaubnisfeld. Die Lage der Alt- und Neubohrungen sowie die Abgrenzung des Erlaubnisfeldes sind aus dem in Anlage beigefügten top. Karte zu entnehmen. Das Erlaubnisfeld berührt die OT Schulzendorf, Frankenfelde, Eichwerder und Beauregard. Die seismischen Untersuchungen werden in 2 verschiedenen Verfahren im Aufsuchungsgebiet durchgeführt: 1. seismologische Messungen mittels Vibrator Mertz M12 – über eine Stempelfläche werden Stöße erzeugt (auf ca. 80 % der Flächen im Untersuchungsgebiet) 2. mittels Sprengseismik auf unwegsamen Flächen (auf ca. 20 % der Flächen im Untersuchungsgebiet) Sprengbohrung bis zu einer Tiefe von 3m. Die Sprengbohrung hinterlässt keine Hohlräume. Der Beginn der seismologischen Untersuchungen ist im Herbst 2009 geplant und dauert ca. ½ Jahr. Von den ausführenden Firmen werden Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstückseigentümer eingeholt. Die durch beide Verfahren erzeugten Schwingungen sind für den Menschen kaum wahrnehmbar. Mögliche Flurschäden werden im Nachgang behoben bzw. kompensiert. Die vorhandene Struktur im Bereich von Neutrebbin ist wie folgt aufgebaut: Von unten nach oben - 1400 m -1700 m Buntsandstein – Einlagerung von CO2 - 1. Abdeckschicht gas- und wasserundurchlässig - Indikator porös – Muschel- und Kalkablagerungen. Diese Schicht kann zur Überwachung genutzt werden. - 2. Abdeckschicht gas- und wasserundurchlässig - 3.Abdeckschicht gas- und wasserundurchlässig Verfahren der Speicherung: CO2 wird in einen flüssigen Zustandstand versetzt und wird in einer Tiefe von 1400m bis 1700 m in dem dort vorhanden Buntsandstein eingelagert. Dabei wird die in dem Bundsandstein vorhandene Sole verdrängt. Ein Teil des CO2 löst sich während dieses Prozesses in Wasser auf der andere Teil wird im porösen Sandstein eingelagert. Ein Parallelverfahren wird im Raum Beeskow durchgeführt. Je nach dem Erkundungsergebnis werden beide Lagerstätten genutzt. Bei einem negativen Erkundungsergebnis erfolgt ein kompletter Rückbau. Das „Verfahren“ zur Lagerung von CO2 ist nicht neu. Es wird in verschiedenen Ländern angewendet. Die Gesetzgebung fehlt zurzeit noch – liegt im Entwurf vor.

Beschlussvorlage 31/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Pflege und Unterhaltung der überregionalen Radwanderwege Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die Reinigung des Radweges „Tour Brandenburg“ von Sperre Radweg Bienenwerder bis Staustufe 1,7 km und Radweg Alte Oderbruchbahn L 28 (Mädewitz bis zur Ortslage Altwriezen 2,8 km). Sachdarstellung: Die Pflege und Unterhaltung des o.g. Abschnittes wird in Form einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Märkisch-Oderland, vertreten durch den Landrat in Seelow und der Stadt Wriezen vom Landkreis übernommen. Die Kosten werden z.Z. über die Kreisumlage ohne zusätzliche kommunale Belastungen für die Haushalte gedeckt. Mit dieser Beschlussvorlage wird der Beschluss der Beschlussvorlage Nr. 30/2008 aufgehoben.

Beschlussvorlage 31/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Pflege und Unterhaltung der überregionalen Radwanderwege Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die Reinigung des Radweges „Tour Brandenburg“ von Sperre Radweg Bienenwerder bis Staustufe 1,7 km und Radweg Alte Oderbruchbahn L 28 (Mädewitz bis zur Ortslage Altwriezen 2,8 km). Sachdarstellung: Die Pflege und Unterhaltung des o.g. Abschnittes wird in Form einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Märkisch-Oderland, vertreten durch den Landrat in Seelow und der Stadt Wriezen vom Landkreis übernommen. Die Kosten werden z.Z. über die Kreisumlage ohne zusätzliche kommunale Belastungen für die Haushalte gedeckt. Mit dieser Beschlussvorlage wird der Beschluss der Beschlussvorlage Nr. 30/2008 aufgehoben.

Beschlussvorlage 32/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung DS 1/2009 "Pkw-Stellflächen Markt" Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, die in der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2009 beschlossene DS 1/2009 „Auf dem oberen Marktplatz Pkw-Stellflächen einzurichten“ aufzuheben. Sachdarstellung: Mit Bezug auf die Mitteilungsvorlage DS 30/2009 vom 28.05.2009 hat der Bauausschuss der Stadt Wriezen in seiner Sitzung am 08.06.2009 empfohlen, die in der Sitzung der StVV am 26.03.2009 beschlossene DS 1/2009 aufzuheben.

Beschlussvorlage 33/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Baukostenzuschuss zur Sanierung Sporthalle Am Schützenplatz Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, einen Baukostenzuschuss von 50 %, aber maximal 68.750 Euro, der anfallenden Kosten der Sanierung der Sporthalle Am Schützenplatz. Der Zuschuss ist seitens der Verwaltung dinglich oder vertraglich zu sichern. Die Anteilsfinanzierung der Stadt Wriezen wird bis zur Nachtragsplanung aus dem Gesamtergebnishaushalt vorfinanziert. Sachdarstellung: In den letzten Beratungen zwischen dem Landkreis Märkisch-Oderland und der Stadt Wriezen zur Sanierung der Sporthalle wurde ein Kostenvoranschlag in Höhe von 137.500 Euro seitens des Landkreises vorgelegt. Aus der Beratung resultiert der Beschlussvorschlag.

Beschlussvorlage 34/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Bewilligung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten für die WINGAS GmbH & Co. KG, sowie der E.ON Ruhrgas AG Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die jeweilige Bewilligung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in Form eines Leitungsrechts, zugunsten der WINGAS GmbH & Co. KG und der E.ON Ruhrgas AG (gemeinsam als Gesamtberechtigter), zulasten der folgenden Flurstücke:

Gemarkung Frankenfelde Lüdersdorf Lüdersdorf Biesdorf Biesdorf Biesdorf Wriezen

Flur 2 5 7 1 2 2 10

Flurstück 54 40 87 14 18/1 30 1

Gemarkung Rathsdorf Rathsdorf Rathsdorf Rathsdorf Rathsdorf Rathsdorf Rathsdorf Rathsdorf Rathsdorf

Flur 2 2 3 3 3 3 3 3 3

Flurstück 187 256 1 11 12 14 25 116 164

Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 05.06.2009 stellte die, von der WINGAS GmbH & Co. KG und von der E.ON Ruhrgas AG, beauftragte Grontmij GfL GmbH den Antrag auf Bewilligung von Dienstbarkeiten in Form von Leitungsrechten, welche zur Umsetzung des Projektes OPAL (Erdgasfernleitung) benötigt werden (siehe Anlage 1). Aufgrund der vorgesehenen Trassenwahl sind u.a. die oben erwähnten kommunalen Grundstücke betroffen. Die Ausgleichszahlungen und Dienstbarkeitsentschädigungen werden jeweils in einem entsprechenden Gestattungsvertrag geregelt (siehe Anlage 2). Sämtliche Kosten die bei der Dienstbarkeitseintragung anfallen, werden vom Begünstigten getragen.

Beschlussvorlage 35/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Landesplanerische Behandlung geplanter CO2-Verpressung Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen bestätigt die Antragstellung entsprechend Anlage. Empfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

Beschlussvorlage 36/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Bürgerentscheid Pkw-Stellplätze Markt Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt entsprechend § 15 Abs. 2 BbgKVerf die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen den Beschluss der StVV vom 26.03.2009 - Beschluss-Nr. 01/2009 - zur Errichtung von Pkw-Stellfächen auf dem oberen Marktplatz und damit die Vorlage zur Entscheidung durch die Bürger (Bürgerentscheid). Sachdarstellung: Der Antrag auf den Bürgerentscheid liegt nach gesetzlichen Vorschriften mit 936 Unterschriften seit 11.06.2009 bei der Gemeindewahlleiterin vor. Die vorliegenden Unterschriften zum Antrag wurden entsprechend § 5 Abs. 2 Meldegesetz in Verbindung mit §3 Abs. 2 Meldegesetz geprüft. Zum Zeitpunkt des Einreichens des betreffenden Antrages waren 665 Unterschriften notwendig. Nach Prüfung der Unterschriften wurde durch die Wahlleiterin festgestellt, dass entsprechend des Wahlrechtes ausreichend Unterschriften vorgelegt wurden.

Beschlussvorlage 37/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Ausschreibung der Speisenversorgung im Rahmen einer Trägergemeinschaft Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die beschränkte Ausschreibung mit öffentlichen Teilnehmerwettbewerb, der Speisenversorgung im Rahmen der Trägergemeinschaft für Schulspeisung der Grund- und Oberschule „S. Allende“, der Kindertagestätten, „M. Juchacz“ , „Pusteblume“, „Freundschaft“ und dem Seniorentreff „Plauderstübchen“, gemäß der beigefügten Anlage. Sachdarstellung: Die Schul-, Kita- und Seniorenspeisung wird seit 1998 vertragsgemäß durch die Fa. P. Dussmann GmbH, Niederlassung Frankfurt/Oder mit der Außenstelle der Kochküche in der Kita „M. Juchacz“, Am Schützenplatz, Wriezen hergestellt und in den jeweiligen Ausgabeküchen der Einrichtungen ausgegeben. Gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung § 97 und aufgrund wesentlicher Änderungen des bestehenden Vertrages ist die Dienstleistung neu auszuschreiben. Der Vertrag der Fa. Dussmann zur Speisenversorgung in der Schul-, Kita- und Senioreneinrichtung der Stadt Wriezen wurde zum 01.10.1998 für 5 Jahre geschlossen, mit der Option, dass er sich jeweils um 1 Jahr verlängert, wenn er nicht wie im Vertrag aufgeführt gekündigt wird. Der Vertrag wurde dadurch bis 2009 jährlich verlängert. Das ist gemäß dem Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wriezen, im vergangenen Jahr und der vergabe- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben nicht mehr möglich. Aus diesem Grund hat die Stadt Wriezen fristgerecht, den Vertrag mit der Fa. P. Dussmann am 01.12.2008 zum 30.09.2009, gekündigt. In Abstimmung mit den Trägern der Kindertagestätten und des Seniorentreffs soll die Ausschreibung der Speisenversorgung im Rahmen einer Trägergemeinschaft erfolgen. Leistungsart: Anlieferung und Ausgabe der Speisen in den Ausgabestellen, Reinigung der Räume, Geräte und Ausstattungen der Ausgabestellen Essengeldkassierung im Lastschriftverfahren oder per Rechnungslegung Die Neuvergabe erfolgt zum 01.10.2009. Zur termingerechten Leistungsvergabe ist die Ausschreibung am 06.07. 2009 im Ausschreibungsblatt des Landes Brandenburg zu veröffentlichen. Der Ausschreibungstext ist als Anlage beigefügt. Die Angebotsunterlagen werden bis zum 10.Juli 2009 erstellt. Die Kochküche in der Kita „M. Juchacz“ wird zum 01.10.2009 eingestellt, sie wird als Ausgabeküche weitergeführt und 2010 entsprechend saniert.

Beschlussvorlage 38/209 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Vorhaben: Sanierung und Umbau Eingangsbereich Grundstück: Wriezen, Mauerstraße 22 hier: Erklärung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss der Stadt Wriezen beschließt, dass Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum Vorhaben „Sanierung und Umbau des Eingangsbereiches des Wohnhauses Mauerstraße 22 in Wriezen“ (Gemarkung Wriezen, Flur 5, Flurstück 81) zu erklären. Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt im Zuge der geplanten Sanierung- und Umbaumaßnahmen den Haupteingangsbereich zum Wohnhaus straßenseitig zur Mauerstraße zu verlegen. Für die Gestaltung des neuen Eingangsbereiches ist es erforderlich, dass drei Blockstufen im Bereich des öffentlichen Gehweges verlegt werden. Der öffentliche Gehweg Mauerstraße einschließlich Traufstreifen (Breite des Traufstreifen: 0,45 m, Breite des Gehweges: 1,37 m) ist im Bereich des geplanten Eingangsbereiches ca. 1,82 m breit. Der von der Treppenanlage in Anspruch genommene öffentliche Gehwegbereich hat eine Breite von ca. 0,62 m, so dass die verbleibende Breite des öffentlichen Gehweges ca. 1,20 m betragen wird. Das Grundstück Mauerstraße 22 liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Innenstadt Wriezen. Nach § 6 Abs. 5 dieser Satzung sind bei der Neuanlage von Treppen diese in der Form von Blockstufen aus Naturstein oder alternativ aus Beton auszubilden, wobei die Sockelhöhe nicht überschritten werden darf. Die Sockelhöhe ist einschließlich der Höhe des Bordsteines (Traufstreifen) ca. 0,72 m hoch. Die Blockstufenhöhe beträgt je Stufe 0,175 m. Nach Rücksprache mit dem Antragsteller wird die Festsetzung der Gestaltungssatzung Innenstadt Wriezen, dass die Blockstufen aus Naturstein oder alternativ aus Beton auszubilden sind, eingehalten.

Beschlussvorlage 39/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Bebauungsplan Odervorstadt Nr. 1 der Stadt Wriezen hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Odervorstadt Nr.1 der Stadt Wriezen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachfolgend genannten Flurstücke: 240/1; 241; 242; 243/1; 243/4; 243/5; 243/8; 243/10; 243/13; 244; 245/19 (teilweise); 251/2; 252; 428; 429; 459 (teilweise) in der Flur 4 der Gemarkung Wriezen und ist im beigefügten Lageplan dargestellt. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung in dem am Rand des Stadtzentrums gelegenen Plangebiet, das Bestandteil des Innenbereiches ist und gegenwärtig von einer diffusen Nutzungs- und Bebauungsstruktur geprägt ist. Das Verfahren soll unter Anwendung der Vorschriften des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Sachdarstellung: Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Innenstadt/Altkietz. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet gesichert werden.

Beschlussvorlage 40/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes Odervorstadt Nr. 1 der Stadt Wriezen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die nachfolgende Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes Odervorstadt Nr. 1 der Stadt Wriezen. Begründung: -Sicherung der Sanierungsziele -Sicherung der Planungsziele des Bebauungsplanes/ einer geordneten städtebaulichen Entwicklung -Vorbeugung unerwünschte bauliche Entwicklung

Beschlussvorlage 41/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Mehrbedarf für den Eigenanteil von 5 weiteren Kom.-Kombi-Stellen Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen des § 22 Abs. 1 KomHKV den Eigenanteil in Höhe von 12.500 € für das Haushaltsjahr 2009 für weitere 5 Kom.-Kombi-Stellen zur Verfügung zu stellen. Sachdarstellung: Der Bedarf zum Einsatz von weiteren Kom.-Kombi-Stellen ist in der Stadt Wriezen gegeben. Da für das Haushaltsjahr 2009 im Haushalt Mittel in Höhe von 15.000 € eingeplant sind, besteht die Möglichkeit im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung „Grundsatz der Gesamtdeckung“ § 22 Abs. 1 KomHKV überplanmäßige Mittel zu berücksichtigen. Der Betrag von 12.500 € kann zum jetzigen Zeitpunkt durch Mehreinnahmen im Steuerbereich gedeckt werden. Die Folgejahre werden in der Haushaltsplanung 2010 eingestellt.

Beschlussvorlage 42/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Bürgervotum für Investitionsmaßnahmen der Stadt Wriezen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen eines Bürgervotums für Investitionen Mittel in Höhe von max. 50.000 € für das Haushaltsjahr 2009 zur Verfügung zu stellen. Sachdarstellung: Unter den Motto: „Haben Sie eine Idee, wie man unsere Stadt und Ortsteile schöner gestalten kann? Möchten Sie auf Missstände in Ihrer Umgebung aufmerksam machen oder sehen Sie ein Verbesserungsbzw. Einsparungspotential?“ sollen die Bürger aufgerufen werden aktiv die Geschehen in der Stadt Wriezen mit gestalten zu können. Für das Haushaltsjahr 2009 sollte im Nachtrag ein Betrag von max. 50.000 € zur Verfügung gestellt werden um die Ideen und konkreten Vorschläge der Bürger umzusetzen. Für die Art und Weise der Beteiligung sowie für die Auswahl und Umsetzung der Maßnahme verweise ich auf das Konzept in der Anlage. Dieser Vorschlag sollte bei reger Beteiligung der Bürger in den kommenden Jahren vertieft und die finanziellen Mittel im Rahmen der Möglichkeiten ausgebaut werden.

Mitteilungsvorlage 48/2009 Betreff: Flurbereinigungsverfahren Wriezen - Bad Freienwalde, B 167 n hier: Mühlengrabenweg Mitteilung: Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren Wriezen – Bad Freienwalde, B167 n war u.a. geplant, dass der Mühlengrabenweg auf einer Länge von ca. 2100 m und einer Breite von 3,50 m mit einer Asphalttragdeckschicht ausgebaut wird. Die geplanten Gesamtkosten wurden mit 382.100,00 € (Stand 2004) eingeschätzt. Der damalige Fördersatz betrug 90 %. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen hat in der Sitzung am 28.10.2004 unter der Drucksachen-Nr. 37/2004 die Übernahme des Eigenanteils der Eigentümergemeinschaft in Höhe von 10 % der Baukosten für diese Maßnahme beschlossen. Unter der Drucksachen-Nr. 137/2004 hat die Stadtverordnetenversammlung am 28.10.2004 den Beschluss gefasst, dass der Mühlengrabenweg nach Abschluss des Ausbaus als sonstige öffentliche Straße, hier beschrängt-öffentlicher Weg (frei für Landwirtschaft, Anlieger und Radfahrer gewidmet wird. Mit Schreiben vom 21.07.2009 erhielt die Stadt Wriezen von der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Wriezen – Bad Freienwalde, B167 n (TG) die Mitteilung, dass mit dem Ausbau des Mühlengrabenweges aufgrund geänderter Förderbedingungen nicht mehr zu rechnen ist. Der Vorstand der TG erhielt vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung die Mitteilung, dass im Rahmen der Bodenordnung keine weiteren Ausbaumaßnahmen mehr gefördert werden können. Zu dem geänderten Wege- und Gewässerplan (Flurbereinigung Wriezen-Bad Freienwalde, B 167 n) findet am 26.08.2009 um 10:00 Uhr im Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Niederlassung Fürstenwalde in der Eisenbahnstraße 22 eine Anhörung statt.

Mitteilngsvolage 50/2009 Betreff: Steuerliche Behandlung von Entschädigungen an ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen Mitteilung: Die Verwaltung übergibt den Stadtverordneten folgende Unterlagen zur Kenntnis: - Rundschreiben-Nr. 327/2009 vom 16.06.2009 (Anlage) - Schreiben des Ministeriums der Finanzen Potsdam an die Finanzämter des Landes Brandenburg vom 12.06.2009 (Anlage)

Beschlussvorlage 51/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Satzung zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Frankfurter Straße" in Wriezen hier: Aufhebungsverfahren gem. § 13 BauGB Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, ein Verfahren zur Aufhebung der Satzung zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Frankfurter Straße“ gem. § 13 BauGB einzuleiten. Die Regelungen des § 13 Abs. 3 BauGB kommen zur Anwendung. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. Sachdarstellung: Die Satzung zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Frankfurter Straße“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen in der Sitzung am 15.12.1994 unter der DS 141/95 beschlossen und vom Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen in Cottbus am 03.07.1995 unter Beachtung von zwei Maßgaben genehmigt. Die Erfüllung der Maßgaben wurde vom Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen mit Schreiben vom 19.12.1995 bestätigt. Der Vorhabenträger, Herr Horst R. Wachsmuth, hat, die im Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan (beglaubigt durch Notarin Lerwe, UR-Nr. 636 für das Jahr 1995 vom 07.August 1995) geregelte Durchführungsverpflichtung für das Vorhaben, die Errichtung: eines SB-Marktes der Handelskette Plus, einer Drogerie, einer Metzgerei, eines Backshops, eines Getränkemarktes, einer Gaststätte mit Bistro, 2 Dienstwohnungen, 135 PKW-Stellplätze, Verkehrsanbindung an die Ortsdurchfahrt der B 167 (jetzt L 33), der Regenwasserleitungen im Vertragsgebiet einschließlich der Anbindung an den Hauptsammler des Regenwasserkanals der Ortsdurchfahrt der B 167, der Sickerschächte für anfallendes Regenwasser aus den Dachflächen der errichteten Gebäude, der Leichtflüssigkeitsabscheider für anfallendes Regenwasser aus den Verkehrsflächen, innerhalb von 2 Jahren, gerechnet ab Baubeginn, erfüllt. Die Baugenehmigung zum Vorhaben wurde am 14.11.1995 unter dem Aktenzeichen 00172-95-02 vom Bauordnungsamt des Landkreises Märkisch-Oderland erteilt. Die abschließende Fertigstellung der baulichen Anlagen wurde mit Schreiben vom 12.06.1997 vom Bauordnungsamt des Landkreises MärkischOderland bescheinigt. Die städtebauliche Ordnung ist entsprechend der Planzeichnung des Vorhaben- und Erschließungsplans hergestellt. Der Vorhabenträger ist nicht mehr Eigentümer vom Grundstück des „Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Frankfurter Straße". Vom neuen Grundstückseigentümer liegt ein Antrag zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens vor. Mit der Realisierung des Vorhabens und der damit verbundenen Herstellung der städtebaulichen Ordnung sind die Voraussetzungen für die Satzung zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Frankfurter Straße" nicht mehr gegeben. Die förmliche Aufhebung der Satzung zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Frankfurter Straße" ist an die selben Maßstäbe gebunden, wie für die Änderung von B-Plänen. Für die Aufhebung wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet.

Beschlussvorlage 54/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Besetzung des Aufsichtsrates der Krankenhaus MOL GmbH Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Gesellschafterversammlung der Krankenhaus MOL GmbH als Wahlvorschlag für die Besetzung des Aufsichtsrates den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Jürgen Lengacker, für die nächsten vier Jahre zu benennen. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 10.07.2009 teilte die Geschäftsführerin im Auftrag der Gesellschafterversammlung der Krankenhaus GmbH dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Wriezen mit, dass die Berufung vom Bürgermeister Herrn Siebert in den Aufsichtsrat der Krankenhaus GmbH (erfolgte am 07.06.2005 für 4 Jahre) abgelaufen ist und bat zur Wahrung der Interessen des Standortes Wriezen um einen Wahlvorschlag durch die Stadtverordnetenversammlung bis 31.08.2009. Die ordentliche Berufung in den Aufsichtsrat erfolgt dann in der Gesellschafterversammlung der Krankenhaus GmbH. Als stärkste Fraktion nimmt die FDP-Fraktion ihr gesetzliches Vorschlagsrecht wahr und schlägt den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung für diese Funktion vor.

Beschlussvorlage 56/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Satzung der Stadt Wriezen zur Umlage der Beiträge des Gewässer- und Deichverbandes "Oderbruch" Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Wriezen zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“. Sachdarstellung: Mit dem Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 23.04.2008 (GVBl. I S. 62) haben sich die rechtlichen Grundlagen für die Umlage der an die Wasser- und Bodenverbände zu zahlenden Verbandsbeiträge geändert. Das bedeutet, dass die Stadt künftig für alle Grundstücke außer den Grundstücken von Bund, Land und sonstigen Gebietskörperschaften Verbandsmitglied ist, für diese Flächen entsprechend Verbandsbeiträge zu zahlen hat und diese auf die betreffenden Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten mit Bekanntgabe des Beitragsbescheides nach der folgenden Satzung umlegen kann. Der vorliegende Satzungsentwurf berücksichtigt die veränderte Gesetzeslage. Aufgrund eines Hinweises der Kommunalaufsicht des Landkreises Märkisch-Oderland ist die Satzung dahingehend zu ändern, dass der Umlageschuldner ausschließlich der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte laut Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 23.04.2008 (§ 80) ist.

Beschlussvorlage 58/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Antrag auf anteilige Kostenübernahme - Sanierung „Objekt Gartenstraße 09“ Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt 50 Prozent der Sanierungskosten der Außenanlage in der Gartenstraße 09 zu übernehmen. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 16.09.2009 beantragte das Diakonische Werk die Übernahme der Kosten der dringend notwendigen Außenanlagensanierung (mind. 24.000 € Gesamtkosten). Die Anlage befindet sich auf den stadteigenen Flurstücken 71 und 124, der Flur 8, in der Gemarkung Wriezen. Das Diakonische Werk ist seit dem 01.03.2001 Mieter des Areals. In den §§ 7 und 13 des Mietvertrages wird u.a. aufgeführt, dass Werterhaltungsmaßnahmen generell vom Mieter zu tragen sind, und eine eventuelle Wertausgleichszahlung erst bei der Vertragskündigung an den Mieter gezahlt wird. Insofern ist die Stadt zunächst nicht zwingend verpflichtet die Sanierungskosten zu tragen. Des Weiteren ist zu beachten, dass der vereinbarte Mietzins in Höhe von ca. 100,00 €/Monat recht gering ist, was darauf zurückzuführen ist, dass der Mieter gerade solche Werterhaltungsmaßnahmen dem Grunde nach selbst bezahlen sollte. Bei einer Kostenübernahme sollte aus finanzieller Sicht eine Mieterhöhung in Betracht gezogen werden.

Beschlussvorlage 59/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Erweiterung Baukostenzuschuss zur Sanierung der Sporthalle Am Schützenplatz Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss beschließt die Erweiterung des Baukostenzuschusses für die Sanierung der Sporthalle Am Schützenplatz, anteilig 50%, in Höhe von 7.435,08 €. Sachdarstellung: Mit dem Schreiben vom 28.09.2009 informiert der Landkreis Märkisch-Oderland die Stadt Wriezen, hier den Bürgermeister, dass zur Sanierung der Sporthalle zusätzliche Mehrkosten in Höhe von 14.870,15 € anfallen. Gemäß der geschlossenen Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Stadt Wriezen trägt jede Partei 50% der Kosten. Der Anteil der Stadt Wriezen erhöht sich damit um 7.435,08 €. Der Gesamtanteil der Finanzierungskosten der Stadt Wriezen beträgt mit der Ergänzung 76.185,08 €. Der Landkreis bittet um eine kurzfristige Finanzierungszusage der Stadt Wriezen, um nicht in Sanierungsstau zu geraten. Die entsprechenden detaillierten Schlussrechnungen der Firmen Hoppe, Sportbodenbau, Barckmann & Horn und des Ingenieurbüros Stiller erhält die Stadt Wriezen nach Vorlage im Landkreis umgehend per Duplikat. Lt. Ankündigung des Landkreises wird die Sanierung der Sporthalle nach erfolgter Finanzierungszusage seitens der Stadt Wriezen dann voraussichtlich bis zum 30.10.2009 abgeschlossen sein. Ausgenommen ist jedoch vorerst die Nutzung der Herrenumkleide- und Duschräume.

Beschlussvorlage 60/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Nachtragshaushaltssatzung 2009 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2009. Sachdarstellung: Entsprechend § 68 Abs. 2 Pkt. 2 KVerf ist die Stadt Wriezen verpflichtet, eine Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2009 zu erlassen. Es sind alle bis zur Beschlussfassung bekannten Änderungen im Haushalt berücksichtigt. Der Ergebnis- und Finanzhaushalt sind ausgeglichen.

Beschlussvorlage 61/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Prolongation Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, den Kredit in Höhe von 338.560,- Euro zur Investitionsbank Schleswig-Holstein Kiel zu einem Zinssatz von 2,95 % bei einer Tilgung von 2 % umzuschulden. Sachdarstellung: Die Zinsfestbindung läuft zum 30.11. aus, derzeit sind wir Kreditnehmer bei der Deutschen Kreditbank AG. Es wurden drei Angebote eingeholt mit nachfolgenden Werten: DKB - 5 Jahre 3,33 % Landesbank Baden-Württemberg 3,15 % Landesbank Schleswig-Holstein 2,95 %

Beschlussvorlage 62/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Essengeldbeitragssatzung Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen bei Inanspruchnahme der Essenversorgung in den Kindereinrichtungen und der Grundund Oberschule „Salvador Allende“ Wriezen (Essengeldbeitragssatzung). Sachdarstellung: Die Stadt Wriezen hat zum 01.10.2009 die Speisenversorgung für die Kindertagesstätten „Freundschaft“, „Pusteblume“, „Marie Juchacz“, die Grund- und Oberschule „Salvador Allende“ und den Seniorentreff ausgeschrieben. Den Zuschlag hat die Fa. Monika Rusche, Speisewirtschaft und Beherbergungsbetrieb, Güstebieser Loose 4 in 16259 Neulewin erhalten. Ab 01.11.2009 erfolgt gemäß dem Leistungsumfang der Ausschreibung und des geschlossenen Dienstleistungsvertrages die Essengeldkassierung bargeldlos im Lastschriftverfahren durch die Speisungsfirma. Aufgrund der veränderten Sachlage, wie die Essengeldkassierung und die Berücksichtigung der Kita „Pusteblume“ in der Satzung, ist die Elternbeitragssatzung zu überarbeiten. Die überarbeitete Version berücksichtigt die veränderten Voraussetzungen und alle Kindertagesstätten der Stadt Wriezen sowie die Schuleinrichtung in Trägerschaft der Stadt Wriezen. Die Unterstützung der Eltern, hier eine anteilige Ermäßigung des Essengeldes, bleibt bestehen.

Beschlussvorlage 63/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Gültigkeit der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Wriezen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen bestätigt entsprechend § 56 des BbgKWahlG die Gültigkeit der Kommunalwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Wriezen vom 27.09.2009. Sachdarstellung: Entsprechend §§ 74 und 75 der BbgKWahlV und der Niederschrift des Wahlausschusses der Stadt Wriezen vom 29.09.2009 wurde die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters durch den Wahlausschuss bestätigt. Zur Durchführung und zum endgültigen Ergebnis der Kommunalwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Wriezen gab es keine Hinweise oder Beanstandungen. Bevor die Amtszeit der letzten Legislaturperiode des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Wriezen am 05.01.2010 abläuft, ist die Gültigkeit der Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen zu bestätigen.

Beschlussvorlage 64/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Anordnung von Kurzzeitparkplätzen im Stadtgebiet Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt im Bereich Innenstadt die Ausschilderung von weiteren 65 Kurzzeitparkplätzen zu den bereits vorhandenen 25 Kurzzeitparkplätzen. Sachdarstellung: Für eine weitere Erhöhung der Frequentierung der Innenstadt durch Besucher der Stadt und einkaufenden Bürger von Wriezen, werden folgende Straßen als Kurzzeitparkplätze „2 h Mo-Fr „von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr ausgeschildert Ratsstraße 17 Stellflächen (zweite Hälfte in Richtung Markt), Fischerstraße 22 Stellflächen (Markt in Richtung Hospitalstraße), Oderstraße 12 Stellflächen (Brauergasse in Richtung Markt) Mauerstraße 14 Stellflächen von 40 Stellflächen

Beschlussvorlage 65/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Ausschilderung zur Auffindung von Parkflächen im Zentrum der Stadt Wriezen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die Ausschilderung zum besseren Auffinden von innerstädtischen Parkflächen in der Stadt Wriezen. Sachdarstellung: Eine Machbarkeitsstudie, die bereits im Jahre 2002 mit dem GOSUL, dem Gewerbeverein der Stadt Wriezen und dem LK MOL getätigt wurde, könnte, da bereits eine Verkehrsrechtliche Anordnung AZ: 02002664 vom 28.10.2002 vorliegt, sofort nach der Beschlussfassung umgesetzt werden (Anlage Machbarkeitsstudie mit Verkehrsrechtlicher Anordnung).

Beschlussvorlage 66/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Beschilderung zu innerörtlichen bedeutenden Zielen in der Stadt Wriezen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt auf der Grundlage der Handlungsempfehlung für ein landesweit einheitliches touristisches Leitsystem im Land Brandenburg die Ausschilderung zu bedeutenden Zielen im Stadtgebiet. Sachdarstellung: Für die Erreichung von bedeutenden Zielen ist eine Ausschilderung an allen großen Zugangsstraßen in der Stadt erforderlich. Das sind folgend aufgeführte Straßen: Frankfurter Straße, Odervorstadt und Freienwalder Straße Die Führung zu den Zielen erfolgt an den Kreuzungen, wie Frankfurter Straße, Hospitalstraße, Kirchhofstraße, Steuerstraße, Freienwalder Straße und Kreisel Odervorstadt. Die Endausschilderung wurde nicht vorgenommen, da die ausgeschilderten Ziele durch die Besucher erkennbar sind. Die Ausschilderung erfolgt als Aufsteller mit Vollschild in der Farbe grün mit einer Schriftgröße von 3,5 cm und einer Schildergröße von 60 cm x 15 cm (Anlage Innerörtliche Beschilderung der Stadt Wriezen).

Beschlussvorlage 67/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Stadt Wriezen vom 15.12.2005, veröffentlicht am 16.02.2006, DS-Nr: 235/2005 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt den Wegfall den in der Ordnungsbehördlichen Verordnung enthaltenen Paraphen 16 – Lärmbelästigung, da dieser in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) i. d. zurzeit gültigen Fassung geregelt ist. Sachdarstellung: Auf Grund der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmverordnung vom 29.08.2002) ist die in der Ordnungsbehördlichen Verordnung enthaltene Lärmschutzregelung zum Paragraphen 16 nicht mehr erforderlich, da die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung für Geräte und Maschinen, die der Richtlinie 2000/14/EG des europäischen Parlaments, des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräuschen und Maschinen gilt. Diese Verordnung regelt z.B. in reinen, allgemeinen Wohngebieten den Betrieb von bestimmten Geräten und Maschinen im Freien zu bestimmten Zeiten.

Beschlussvorlage 76/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Konjunkturpaket II Maßnahme für den Bereich "Sonstige Infrastruktur" - Beachplatz Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, dass folgende Maßnahme im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZuInvG) zum Konjunkturpaket II für den Bereich „Sonstige Infrastruktur“ in der Stadt Wriezen mit seinen Ortsteilen umgesetzt wird: Sportanlage Beachplatz Wriezen: Gesamtumfang: 20,0 T€ - Umrandung/Einfriedung Beachplatz - Gehwegpflasterung - Ballfanganlage - Flutlichtanlage Sachdarstellung: In der Stadt Wriezen gibt es viele Projekte, welche in den letzten Jahren in Folge finanzieller Engpässe auf der Strecke geblieben sind. Durch das Konjunkturpaket II werden wir in die Lage versetzt, einige dieser Projekte mit 85%-iger Förderung zu realisieren.

Beschlussvorlage 77/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Konjunkturpaket II Maßnahme für den Bereich "Sonstige Infrastruktur" – Tischtennishalle Am Hafen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, dass folgende Maßnahme im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZuInvG) zum Konjunkturpaket II für den Bereich „Sonstige Infrastruktur“ in der Stadt Wriezen mit seinen Ortsteilen umgesetzt wird: Tischtennishalle Am Hafen: Gesamtumfang: 6,0 T€ - Isolierung Fußboden - Schaffung eines neuen Sport-Spielfußbodens Sachdarstellung: In der Stadt Wriezen gibt es viele Projekte, welche in den letzten Jahren in Folge finanzieller Engpässe auf der Strecke geblieben sind. Durch das Konjunkturpaket II werden wir in die Lage versetzt, einige dieser Projekte mit 85%-iger Förderung zu realisieren.

Beschlussvorlage 78/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Eigenanteil für die Maßnahme Kegelbahn Wriezen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt nach § 73 (1) BbgKVerf für die Maßnahme Kegelbahn eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 37.400 Euro (Eigenanteil) für den Haushalt 2010.

Beschlussvorlage 79/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Jahresabschluss 2008 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vorliegenden geprüften Jahresabschluss 2008 der Stadt Wriezen. Sachdarstellung: Entsprechend § 82 Abs. 4 BbgKVerf hat die Stadtverordnetenversammlung über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss die Entlastung des Bürgermeisters vorzunehmen. Der erste doppische Abschluss war für die Verwaltung sowie für das Rechnungsprüfungsamt eine neue Aufgabenstellung in Form neuer Inhalte und Darstellungen. Während der Prüfung festgestellte Fehler wurden sofort behoben. Die noch aufgeführten Beanstandungen sind entsprechend Ausführungen des RPA´s in der zukünftigen Arbeit der Verwaltung zu beachten. Eine Stellungnahme der Verwaltung ist daher entbehrlich. Der Haushalt schließt mit einem Überschuss von 249.636,32 € ab. Die gesamten Unterlagen liegen in der Finanzverwaltung zur Einsichtnahme vor.

Beschlussvorlage 80/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008 entsprechend vorliegendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes. Sachdarstellung: Entsprechend § 82 Abs. 4 BbgKVerf ist über die Entlastung des Bürgermeisters ein gesonderter Beschluss zu fassen. Nach Beschlussfassung sind die Beschlüsse zu veröffentlichen und der Kommunalaufsicht vorzulegen.

Beschlussvorlage 81/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2008 / Kommunale Wärmeversorgung Wriezen GmbH Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschliesst die Entlastung des Bürgermeisters für das Wirtschaftsjahr 2008 von der Kommunalen Wärmeversorgung Wriezen GmbH. Sachdarstellung: Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Geschäftsbericht sind der Drucksache beigefügt. Der gesamte Abschluss mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk kann in der Finanzverwaltung eingesehen werden.

Beschlussvorlage 82/2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Flurbereinigungsverfahren Wriezen – Bad Freienwalde, B 167n Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, den unter Drucksache-Nr. 37/2004 beschlossenen Ausbau des Mühlengrabenweges aufzuheben. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Verwaltungsvereinbarungen zwischen der Stadt Wriezen und der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Wriezen-Bad Freienwalde bezüglich des Mühlengrabenweges aufzuheben. Sachdarstellung: Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren Wriezen–Bad Freienwalde, B167n war u.a. geplant, dass der Mühlengrabenweg auf einer Länge von ca. 2100 m und einer Breite von 3,50 m mit einer Asphalttragdeckschicht ausgebaut wird. Die geplanten Gesamtkosten wurden mit 382.100,00 € eingeschätzt. Der damalige Fördersatz betrug 90%. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen hat in der Sitzung am 28.10.2004 unter der Drucksachen-Nr. 37/2004 die Übernahme des Eigenanteils der Eigentümergemeinschaft in Höhe von 10% der Baukosten für diese Maßnahme beschlossen. Mit dem Schreiben vom 21.07.2009 erhielt die Stadt Wriezen von der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Wriezen–Bad Freienwalde, B167n die Mitteilung, dass mit dem Ausbau des Mühlengrabenweges aufgrund geänderter Förderbedingungen nicht mehr zu rechnen ist. Im Ergebnis der am 26.08.2009 im Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung, NL Fürstenwalde stattgefundenen Beratung zwischen Verwaltung und Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung wurde eine 90%-ige Förderung seitens des Landesamtes ausgeschlossen. Gemäß Informationen des Landesamtes vom 26.10.2009 wurde eine 75%-ige Nettoförderung gemäß neuer Richtlinie in Aussicht gestellt. Somit ergibt sich unter Berücksichtigung einer aktualisierten Baukostenschätzung in Höhe von 422.000,- € ein Eigenanteil von 156.034,00 € zuzüglich Kosten für den Grunderwerb, die nicht förderfähig sind, also insgesamt 162.534,00 €. Beschlussvorlage 02/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Frankfurter Straße" in Wriezen vom 15.12.1994. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Frankfurter Straße" in Wriezen. Die während der Trägerbeteiligung zum Aufhebungsverfahren der Satzung vorgebrachten Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen hat in der Sitzung am29.10.2009 unter der DSNr.51/2009 beschlossen, ein Verfahren zur Aufhebung der Satzung zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Frankfurter Straße" in Wriezen einzuleiten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 02.11.2009 durchgeführt und die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 27.11.2009 bis zum 04.01.2010 (Amtsblatt für die Stadt Wriezen vom 20.11.2009) durchgeführt. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise sind in der Anlage zur Drucksache dokumentiert und werden zur Kenntnis genommen.

Beschlussvorlage 03/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung 2010 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2010. Sachdarstellung: Die vorliegende Haushaltssatzung 2010 und der dazugehörige Haushaltsplan und seine Anlagen stellen alle durchzuführenden Selbstverwaltungsaufgaben und Pflichtaufgaben der Stadt Wriezen für das 2010 dar. Für die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen muss ein Kredit aufgenommen werden. Durch die beantragte Kreditermächtigung wird der Haushalt 2010 genehmigungspflichtig.

Beschlussvoralge 06/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Schutz der Nachtruhe in der Stadt Wriezen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Schutz der Nachtruhe in Wriezen. Sachdarstellung: Aufgrund des § 10 Abs. 4 des Landesimmissionsschutzgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung i.V.m. § 26 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz) in der zurzeit gültigen Fassung wird eine Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Schutz der Nachtruhe in der Stadt Wriezen für festgelegte Veranstaltungen erarbeitet und beschlossen (siehe Anlage zur DS 6/2010).

Beschlussvorlae 07/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Flächennutzungsplan der Stadt Wriezen in der Fassung 02/2006 hier: 1. Änderung Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, ein Verfahren zur 1.Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wriezen in der Fassung vom 23.02.2006 für den Bereich Gemarkung Wriezen, Flur 2, Flurstück 766 (Frankfurter Straße) einzuleiten. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Sachdarstellung: Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Wriezen ist der Bereich Gemarkung Wriezen, Flur 2, Flurstück 766 (Frankfurter Straße) als Grünfläche dargestellt. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Entwicklung eines Standortes für die Errichtung von Wohnhäusern mit geringer Höhe (§ 2 Abs. 3. BbgBO) zu schaffen. Parallel zum 1. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans der Stadt Wriezen ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB für den zuvor genannten Bereich beabsichtigt.

Beschlussvorschlag 09/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnbebauung Frankfurter Straße" hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt für das Gebiet Gemarkung Wriezen, Flur 2, Flurstücke 156, 154, 765, 766 gem. § 12 Bau GB einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der vorhabenbenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Wohnbebauung Frankfurter Straße“. Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Entwicklung eines Wohngebietes mit Gebäuden geringer Höhe (§ 2 Abs. 3 BbgBO). Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Beschlussvorlage 10/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass in der Stadt Wriezen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass in der Stadt Wriezen. Sachdarstellung: Gemäß § 5 des Gesetzes zur Regelung der Ladensöffnungszeiten des Landes Brandenburg wird die zuständige örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, jährlich höchstens sechs verkaufsoffene Sonn- und Feiertage durch Verordnungen freizugeben. Die Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde kann in eigener Verantwortung über die Voraussetzungen für die zusätzlichen Ladensöffnungszeiten entscheiden.

Beschlussvorlage 13/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Flurbereinigungsverfahren Wriezen - Bad Freienwalde, B 167n Verf.-Nr. 3001 I Wegeausbau Mühlgrabenweg (Maßn.-Nr. 125/2) und Ersatzpflanzung Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, dass der Mühlengrabenweg im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens ausgebaut wird und dass die Stadt Wriezen den für den Ausbau des Mühlengrabenweges erforderlichen Eigenanteil in Höhe von 113.000,00 € trägt. Sachdarstellung: Auf Grund der geänderten Förderbedingungen hat die Verwaltung unter der DS 82/2009 einen Beschlussvorschlag zur Aufhebung des unter der DS 37/2007 beschlossenen Ausbaus des Mühlengrabenweges eingebracht (Beschlussfassung 25.02.2010). Mit Schreiben vom 16.02.2010 erhielt die Verwaltung die Information, dass das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) in diesem Jahr Fördermittel für die Flurbereinigung auf der Basis von 75 % Zuschuss auf die Bruttokosten erhält. Diese Fördermittel sind im Hinblick darauf, dass das Land die Mehrwertsteuer finanziert, sehr begrenzt. Ausgehend von Baukosten einschließlich Planung und Ersatzpflanzung von ca. 422.000 € würde bei einer 75 % igen Förderung der Eigenmittelanteil der Stadt Wriezen ca. 105.500 € betragen. Hinzu kommen die Kosten für den Flächenerwerb (nicht förderfähig) in Höhe von ca. 6.500 € sowie die Ausführungskosten der Teilnehmergesellschaft (TG) in Höhe von ca. 1.000 €. Somit beträgt der Eigenmittelanteil der Stadt Wriezen bei einer 75% igen Förderung der Bruttokosten 113.000 €. Die Kassengeschäfte der Teilnehmergemeinschaft werden vom LVLF durchgeführt. Sofern der Eigenmittelanteil der Stadt Wriezen in diesem Jahr nicht in vollständiger Höhe erbracht werden kann, besteht die Möglichkeit zur Zwischenfinanzierung durch die TG (50 % in diesem Jahr u. 50 % im kommenden Jahr). Die Kreditzinsen für die Zwischenfinanzierung sind von der Stadt Wriezen zu erstatten (derzeit ca. 1%).

Beschlussvorlage 18/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Vorhaben: Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen Grundstück: Wriezen, Flur 14, Flurstück 14/2 Antragsteller: EWE Netz GmbH hier: Erklärung des Einvernehmens nach § 36 BauGB Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss der Stadt Wriezen beschließt, dass Einvernehmen zum Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen“ auf dem Grundstück Gemarkung Wriezen, Flur 14, Flurstück 14/2 zu beschließen. Sachdarstellung: Die EWE Netz GmbH beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Wriezen, Flur 14 Flurstück 14/2 (Standort - siehe beigefügte Übersichtskarte) eine Biomethaneinspeise-, Konditionier- und Verdichtungsanlage zu errichten. Mit Hilfe dieser Anlage wird das über eine Rohrleitung angelieferte Biomethangas, welches sich in Heizwert, Brennwert, Kompressibilitätszahl und Wobbeindex von der Netzerdgasqualität unterscheidet, analysiert und durch Zugabe einer Flüssiggaszumischung auf die Netzerdgasqualität angereichert. Die Biomethaneinspeise-, Konditionier- und Verdichtungsanlage besteht aus zwei eingeschossigen Gebäuden (Einspeiseanlage und Verdichter), einem 62 m³ erdgedeckten Flüssiggastank und einer mobilen Fackel für den Anfahrbetrieb. Das Betriebsgelände ist umzäunt. (Auszug aus dem Lageplan siehe Anlage)

Beschlussvorlage 24/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Flächennutzungsplan der Stadt Wriezen in der Fassung 02/2006 hier: 2. Änderung Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, ein Verfahren zur 2.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wriezen in der Fassung vom 23.02.2006 für den Bereich Gemarkung Eichwerder, Flur 2, Flurstücke 272, 336, 345, 346, 347, 393 (Thöringswerder) einzuleiten. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Antragstellers. Sachdarstellung: Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Wriezen ist der Bereich Gemarkung Eichwerder, Flur 2, Flurstücke 272, 336, 345, 346, 347, 393 als Grünfläche und teilweise als Fläche für Windkraftanlagen dargestellt. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Standortes zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Teilflächen der ehemaligen Zuckerfabrik Thöringswerder zu schaffen. Parallel zum 2. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans der Stadt Wriezen ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB für den zuvor genannten Bereich beabsichtigt. Der Planungsraum ist in der in der Anlage zur DS beigefügten topographischen Karte gelb abgegrenzt. Wie aus dieser Karte zu entnehmen ist, umfasst das Planungsgebiet Teilbereiche der Gemarkung Eichwerder (Stadt Wriezen) und der Gemarkung Alttrebbin (Gemeinde Neutrebbin - Amt Barnim-Oderbruch). Für den Gemarkungsbereich Alttrebbin liegt im Amt Barnim-Oderbruch ein gleichlautender Antrag auf Änderung des Flächennutungsplans der Gemeinde Neutrebbin und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor.

Beschlussvorlage 25/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage auf Teilflächen der ehemaligen Zuckerfabrik Thöringswerder" hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt für das Gebiet Gemarkung Eichwerder, Flur 2, Flurstücke 272, 336, 345, 346, 347, 393 (Thöringswerder) gem. § 12 BauGB einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Photovoltaikanlage auf Teilflächen der ehemaligen Zuckerfabrik Thöringswerder“ Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Teilflächen der ehemaligen Zuckerfabrik Thöringswerder. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB) Sachdarstellung: Die RASol Projekt- und Betriebsgesellschaft Dipl.-Ing. Wolgang Ackermann – Rolf Rietmüller, An der Steinkaute 13b in 63225 Langen (Hessen) hat mit Schreiben vom 31.03.2010 einen Antrag auf Teiländerung des Flächennutzungsplans und Durchführung eines Vorhaben- und Erschließungsplans (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Vorhaben „Errichtung einer PhotovoltaiKanlage auf Teilflächen der Industriebrache der ehemaligen Zuckerfabrik Thöringswerder“ gestellt (siehe Anlage zur DS). Mit Schreiben vom 15.04.2010 erklärte der Antragsteller auch die Übernahme der Kosten für die Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Wriezen.

Beschlussvorlage 28/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Freigabe des Eigenanteiles für den Spielplatzbau Wriezen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 58 BbgKVerf zur Freigabe der Eigenmittel zum Spielplatzbau in Wriezen. Sachdarstellung: Der Spielplatzbau für die Stadt Wriezen sollte über Fördermittel + Eigenanteil finanziert werden. Der Fördermittelantrag wurde abgelehnt. In der letzten StVV erklärte sich eine Bürgerinitiative bereit, den Spielplatzbau finanziell zu unterstützen. Die Stadt Wriezen möchte hierzu den geplanten Eigenanteil in Höhe von 43.900 € mit einbringen. In Einvernehmen mit der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsitzende Frau Fuhge hat der Bürgermeister gemäß § 58 BbgKVerf die Freigabe der Mittel in einer Dringlichkeitsentscheidung veranlasst.

Beschlussvorlage 30/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Beitrittsbeschluss zur Änderung der Haushaltssatzung 2010 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzungen 2010 mit den Änderungen. Sachdarstellung: Nach Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2010 am 25.03.2010 wurde der Haushalt zur Genehmigung an die Kommunalaufsicht eingereicht. Mit dem Schreiben der Kommunalaufsicht vom 23.04.2010 eingegangen am 06.05.2010 wurde der Haushalt der Stadt Wriezen nicht genehmigt. Die Kommunalaufsicht weist daraufhin, dass mit der investiven Rücklage der Fehlbetrag in der Planung 2010 nicht ausgeglichen werden kann und es müsste ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden. Des Weiteren der Investitionskredit würde angesichts der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz nicht erforderlich sein. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht und Klärung des o.g. Sachverhaltes stellt sich folgende Situation dar: Nach § 141 Abs. 21 kann die Eröffnungsbilanz noch 4 Jahre nach der Aufstellung durch die Jahresrechnungen geändert werden. Mit Feststellung der Jahresrechnung 2008 ergibt sich Änderungsnotwendigkeit in der Darstellung der investiven Rücklage. Diese Übertragung der Mittel aus 2007 in die Eröffnungsbilanz stellt einen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis dar. Es gibt Konsens mit dem zuständigen Rechnungsprüfungsamtes, dass die vorzunehmende Änderung korrekt ist. Mit den Änderungen und der Ergänzung des Vorberichtes ist ein Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung 2010 durch die Stadtverordnetenversammlung herbei zu führen.

Beschlussvorlage 33/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung 2010 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2010. Sachdarstellung: Nach Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2010 am 25.03.2010 wurde der Haushalt zur Genehmigung an die Kommunalaufsicht eingereicht. Mit dem Schreiben der Kommunalaufsicht vom 23.04.2010 eingegangen am 06.05.2010 wurde der Haushalt der Stadt Wriezen nicht genehmigt. Die Kommunalaufsicht weist daraufhin, dass mit der investiven Rücklage der Fehlbetrag in der Planung 2010 nicht ausgeglichen werden kann und es müsste ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden. Des Weiteren der Investitionskredit würde angesichts der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz nicht erforderlich sein. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht und Klärung des o.g. Sachverhaltes stellt sich folgende Situation dar: Nach § 141 Abs. 21 kann die Eröffnungsbilanz noch 4 Jahre nach der Aufstellung durch die Jahresrechnungen geändert werden. Mit Feststellung der Jahresrechnung 2008 ergibt sich Änderungsnotwendigkeit in der Darstellung der investiven Rücklage. Diese Übertragung der Mittel aus 2007 in die Eröffnungsbilanz stellt einen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis dar. Es gibt Konsens mit dem zuständigen Rechnungsprüfungsamtes, dass die vorzunehmende Änderung korrekt ist. Mit den Änderungen und der Ergänzung des Vorberichtes ist ein erneuter Beschluss zur Haushaltssatzung 2010 durch die Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen. In den Anlagen (Haushaltsplan) hat es keine Veränderungen bis auf die Reduzierung der Kreditermächtigung in Höhe von 10.000 Euro gegeben.

Beschlussvorlage 34/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wriezen in der Fassung 02/2006 hier: Billigung des Entwurfes Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, dass die Entwürfe der 1.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wriezen für den Bereich Gemarkung Wriezen, Flur 2, Flurstück 766 (Frankfurter Straße) und des Erläuterungsberichts in den vorliegenden Fassungen gebilligt werden. Die Entwürfe des Plans und des Erläuterungsberichtes sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gem. § 4 BauGB schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Sachdarstellung: Das Verfahren zur Einleitung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der Stvv am 25.03.2010 unter der DS 7/2010 beschlossen.

Beschlussvorlage 35/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnbebauung Frankfurter Straße" hier: Billigung des Entwurfes Beschlussvorschlag: Die Stadt Verordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, dass die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnbebauung Frankfurter Straße“ und die Begründung einschließlich Umweltbericht in den vorliegenden Fassungen gebilligt werden. Die Entwürfe des Plans und der Begründung einschließlich Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gem. § 4 BauGB schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Sachdarstellung: Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde in der Stvv am 25.03.2010 unter der DS 9/2010 beschlossen.

Beschlussvorlage 36/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Vorhaben: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Teilen des Daches der Markt GbR Wriezen, Markt 1 (Gemarkung Wriezen, Flur 6, Flurstück 16) hier: Antrag auf Abweichung von den Vorschriften des § 5 Abs. 6 der Gestaltungssatzung Innenstadt Wriezen Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss der Stadt Wriezen beschließt, für das Vorhaben „Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Teilen des Daches der Markt GbR Wriezen, Markt 1 (Grundstück: Gemarkung Wriezen, Flur 6, Flurstück 16) eine Abweichung von den Vorschriften des § 5 Abs. 6 der Gestaltungssatzung Innenstadt Wriezen zu erteilen. Sachdarstellung: Das Grundstück Wriezen, Markt 1 (Gemarkung Wriezen, Flur 6, Flurstück 16) liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Innenstadt Wriezen (Gestaltungsbereich Innenstadt/Altkietz) und im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt/AltKietz“. Im § 5 (Dachaufbauten) Abs. 6 der Gestaltungssatzung ist geregelt, dass im Gestaltungsbereich Innenstadt/Altkietz Solaranlagen nicht zulässig sind. Auf der Grundlage des § 10 der Gestaltungssatzung können für alle den öffentlichen Raum beeinflussende Maßnahmen in Ausnahmefällen Abweichungen von den Festsetzungen dieser Satzung gewährt werden, wenn dies mit den öffentlichen Belangen und Zielen der Satzung vereinbar ist. Hinweis: Auf telefonische Anfrage des Bürgermeisters (31.05.2010, 14:20 Uhr) ob im Zuge des Vorhabens auch eine Sanierung des Daches Markt 1 erfolgt, erklärte der Antragsteller, dass im Rahmen der Errichtung der Photovoltaikanlage nur die Erneuerung der Dachrinne geplant ist.

Bschlussvorlage 38/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Vorhaben: Grundhafter Ausbau der Brücke über die Alte Oder in Altwriezen hier: Beschluss zur Antragstellung über die Gewährung von Fördermitteln Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, für das Vorhaben „Grundhafter Ausbau der Brücke über die Alte Oder in Altwriezen“ einen Antrag über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und LEADER gemäß Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz beim zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung zu stellen. Die Sicherung des Eigenmittelanteils wird bestätigt. Sachdarstellung: Der grundhafter Ausbau der Brücke über die Alte Oder in Altwriezen ist Bestandteil der Investitionsmaßnahmen 2010 der Stadt Wriezen (Haushalt 2010).

Beschlussvorlage 39/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Fördermittelantrag Kinderbetreuungsfinanzierung U3 (Kinder unter 3 Jahre) Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die Antragstellung des Förderantrages Kinderbetreuungsfinanzierung unter 3 Jahre, für die Kindertagestätte „Freundschaft“, hier den Eigenanteil in Höhe von 28.985,00 €. Sachdarstellung: Siehe Anlage DS 39/201 Deckungsvorschlag: Investitionsmittel Kegelbahn - 37.400,00 € , Pdk: 4240000 785300

Beschlussvorlage 40/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Bereitstellung von finanziellen Mitteln für ein geologisches Gutachten Beschlussvorschlag: Der Hauptauschuss der Stadt Wriezen beschließt die Bereitstellung von 5.000 Euro in 2010 für die Erstellung eines unabhängigen geologischen Gutachtens und eines juristischen Gutachtens, welche die Auswirkungen des geplanten CO²-Endlagers für die Stadt Wriezen und die Oderregion analysiert. Sachdarstellung: Die Aktivitäten der Landesregierung und des Konzerns Vattenfall nehmen eine hohe Dynamik an. Für die Stadt Wriezen ist es unabdingbar, sich eine objektive Einschätzung der geologischen Situation und der rechtlichen Möglichkeiten zu verschaffen. Das Amt Barnim-Oderbruch übernimmt die Koordination und Beauftragung der Gutachter und Juristen. Das Amt Barnim-Oderbruch richtet zu diesem Zweck ein separates Konto ein, welches durch alle CO-Finanzierer jederzeit transparent einsehbar ist. Über das Konto und die Verwendung der finanziellen Mittel wird am Ende eines jeden Kalenderjahres ein Rechenschaftsbericht angefertigt.

Beschlussvorlage 41/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Selbstbindungsbeschluss zur Bereitstellung von finanziellen Mitteln Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss der Stadt Wriezen beschließt, für das Haushaltsjahr 2011 5.000 Euro für weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit Gegenanalyse zum geplanten CO²-Endlager zur Verfügung zu stellen. Sachdarstellung: Die Aktivitäten der Landesregierung und des Konzerns Vattenfall nehmen eine hohe Dynamik an. Für die Stadt Wriezen ist es unabdingbar, sich eine objektive Einschätzung der geologischen Situation und der rechtlichen Möglichkeiten zu verschaffen. Das Amt Barnim-Oderbruch übernimmt die Koordination und Beauftragung der Gutachter und Juristen. Das Amt Barnim-Oderbruch richtet zu diesem Zweck ein separates Konto ein, welches durch alle Co-Finanzierer jederzeit transparent einsehbar ist. Über das Konto und die Verwendung der finanziellen Mittel wird am Ende eines jeden Kalenderjahres ein Rechenschaftsbericht angefertigt.

Beschlussvorlage 43/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Zusätzliche Mittelbereitstellung für die energetische Sanierung Fassade Kita "Marie Juchacz" Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 58 BbgKVerf für die zusätzliche Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 50.000,00 € für die energetische Sanierung der Fassade der Kita „Marie Juchacz“. Sachdarstellung: Im Planansatz 2010 sind für die Sanierung der Fassade in der Kita „M. Juchacz“ 106.500,00€ eingestellt. Davon sind 62.903,00 € Fördermittel aus dem KonjunkturprogrammI und 43.598,00 € der Eigenanteil der Stadt Wriezen. Nach der Ausschreibung wird im Ergebnis ein Betrag in Höhe von 155.008,00 € benötigt. Die Deckung der notwendigen zusätzlichen Finanzmittel erfolgen aus dem Produktkonto 2160000 785110 (Brandschutz Krausenstr. 6). Der Brandschutz wird gemäß der Auskunft durch das Ingenieur- und Planungsbüro in diesem Jahr objektiv nicht im vorgesehenen Planungsumfang zum Abschluss gebracht.

Beschlussvorlage 44/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt Wriezen und der EWE NETZ GmbH Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, den in der Anlage beigefügten Wegenutzungsvertrag Erdgas zwischen der Stadt Wriezen und der EWE NETZ GmbH in 26133 Oldenburg abzuschließen. Sachdarstellung: Die Laufzeit der bestehenden Verträge für die Versorgung der Stadt Wriezen mit Erdgas beträgt 20 Jahre und endet zum 25.02.2012. Gem. § 46 (3) Energiewirtschaftsgesetz hat die Verwaltung ein Verfahren eingeleitet, mit dem Ziel, einen neuen Wegenutzungsvertrag für die Ergasversorgung der Stadt Wriezen mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte im Bundesanzeiger Nr. 59 vom 20.April 2010. Innerhalb der Bewerbungsfrist von drei Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung hat die EWE Netz GmbH in 26133 Oldenburg mit Schreiben vom 15.Mai 2010 das Interesse bekundet, mit der Stadt Wriezen einen Wegenutzungsvertrag abzuschließen. Weitere Bewerbungen von Erdgasversorgungsunternehmen sind innerhalb der genannten Bewerbungsfrist in der Stadt Wriezen nicht eingegangen. Im vorliegenden Wegenutzungsvertrag sind u.a die Versorgungsaufgabe mit Erdgas, das Wegerecht, die Verlegung und der Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit Erdgas im Gebiet der Stadt Wriezen gehören, die Konzessionsabgabe geregelt. Laut vorliegenden Wegenutzungsvertrag zahlt die EWE Netz GmbH an die Stadt Wriezen für die Benutzung der öffentlichen Wege gem. § 1 Ziffer 1 Absatz 1 je gelieferte Kilowattstunde eine Konzessionsabgabe in Höhe der Höchstbeträge gemäß der jeweils geltenden konzessionsabgabenrechtlichen Regelungen.

Beschlussvorlage 46/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Vorhaben: Einfriedung des Grundstücks Friedrichstraße 21 c in 16269 Wriezen hier: Gewährung einer Abweichung von den Vorschriften des § 9 der Gestaltungssatzung Innenstadt Wriezen Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss der Stadt Wriezen beschließt, für das Vorhaben „Einfriedung des Grundstücks Friedrichstraße 21 c in 16269 Wriezen“ eine Abweichung von den Vorschriften des § 9 der Gestaltungssatzung Innenstadt Wriezen zu gewähren. Sachdarstellung: Das Grundstück Friedrichstraße 21 c liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Innenstadt Wriezen. Im § 9 (4) dieser Satzung ist u.a. geregelt, dass Einfriedungen von Vorgärten und zwischen den Gebäuden liegenden Grundstücksteilen sind nur aus ziegelsichtigem Mauerwerk, Holz, Eisenstäben oder Hecken in einer Höhe von höchstens 1,50 Metern zulässig. Der Antragsteller hat die in der beigefügten Lageskizze mit A, B, C, D, E, F bezeichnete Fläche (Flurstücke 176 tlw., 191 tlw. und 325 tlw.) von der HaGeBa GmbH erworben und beabsichtig, entlang der Grundstücksgrenze A,B,C,D das Grundstück mit einem 1,25 m hohen Maschendrahtzaun mit Grünbepflanzung einzufrieden. Das Nachbargrundstück Friedrichstraße 21 b ist mit einem ca. 1,25 m hohen Maschendrahtzaun + Hecke eingefriedet. Die vom Antragsteller geplante Errichtung eines Carports mit einer Grundfläche von ca. 48 m² und einer Höhe von 3 m hält, unter der Bedingung, dass der Antragsteller die von der HaGeBa GmbH erworbene Grundstücksfläche mit der Grundstücksfläche des Wohnhauses vereint, die Vorschriften des § 55 Abs. 2 Nr. 4 (Genehmigungsfreie Vorhaben) der Brandenburgischen Bauordnung, ein.

Beschlussvorlage 50/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Zuwendung zur Ausstattung einer Stützpunktfeuerwehr mit Löschfahrzeug HLF 20/16 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt im Rahmen eines Selbstbindungsbeschlusses den Eigenanteil von 142.500,00 Euro für die Ausstattung der Stützpunktfeuerwehr der Stadt Wriezen. Sachdarstellung: Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wriezen ist gemäß der Richtlinie Stützpunktfeuerwehren vom 25. Januar 2007 durch das Land Brandenburg bestätigt. Somit ist eine Landesförderung von 50% für die Anschaffung eines Hilfslöschfahrzeuges 20/16 im Haushaltsjahr 2012 möglich. Die Anschaffung eines HLF 20/16 für die Stützpunktfeuerwehr Wriezen ist für die Einsatzbedingungen notwendig. Mit der Anschaffung wird ein Fahrzeug des Typ LF 16W50 außer Dienst gestellt. Schäden am Fahrgestell und Motor verursachen immer höhere Instandhaltungskosten.

Beschlussvorlage 53/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wriezen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Stadt Wriezen in ihrer Sitzung am 28.10.2010. Sachdarstellung: Auf der Grundlage des § 27 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBI. I S. 197), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBI. I S. 202, 206), haben Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Anspruch auf Auslagenersatz. Die Satzung zur Aufwandsentschädigung wurde bereits am 30.09.2004 beschlossen und ist mit Bekanntmachung im ABL am 18.11.2004 in Kraft getreten. Die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Wriezen wird wie folgt geändert, indem § 1 Höhe der Aufwandsentschädigung der Absatz: 4 „die Höhe des Einsatzaufwandgeldes“ angefügt wird und beim § 2 der Absatz 4 „die Zahlungsweise des Einsatzaufwandgeldes“ angefügt wird. Eine Zahlung von Einsatzaufwandsgeld, welches unabhängig von deren Funktion ist, wird nur für die geleisteten Brand- und Hilfeleistungseinsätze gezahlt.

Beschlussvorlage 54/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung ÜPL Fassade Kita "Marie Juchacz" Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.610 Euro für die Fassade der Kita „Marie Juchacz“ Sachdarstellung: Erläuterungen erfolgen im Hauptausschuss am 14.10.2010 durch das Ingenieurbüro Stiller.

Beschlussvorlage 55/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Prolongation eines Darlehens Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das beste Zinsangebot bei einer Zinsfestbindung von 10 Jahren und Beibehaltung der halbjährlichen Tilgungsbelastungen anzunehmen. Sachdarstellung: Für das Ursprungsdarlehen aus dem Jahre 2000 laufen am 30.11.2010 die Bindungsfristen für die Zinsen aus. Dies bedeutet, da noch ein Restbetrag von 249.964,86 € vorhanden ist, eine Umschuldung zu neuen Konditionen. Durch die Verwaltung sind drei Angebote abgefordert. Diese Angebote werden am 28.10.2010 um ca. 10.00 Uhr abgegeben, können jedoch nicht über Nacht gehalten werden. Geringfügige Abweichungen sind möglich, aber nicht bestimmt.

Beschlussvorlage 56/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Antrag SPD-Fraktion Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, dass dem Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung, Grundstücksverkehr und Wohnen zukünftig alle Auftrags- und Vergabeunterlagen zur Einsichtnahme vorgelegt werden, bei denen die geplanten Mittel mehr als 10 % überschreiten. Als Wertgrenze wird ein Bauvolumen ab 50 T€ angesetzt. Sachdarstellung: Um einen Zeitdruck bei Entscheidungen in Zukunft zu vermeiden, sollten vor Baubeginn Unklarheiten beseitigt werden. Dabei sollte auch Zeit für Alternativlösungen bleiben.

Beschlussvorlage 58/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnbebauung Frankfurter Straße" hier: Änderung des Geltungsbereiches Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt den im Rahmen des Aufstellungsbeschluss unter der DS 9/2010 gefassten Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Frankfurter Straße“ wie folgt zu ändern: Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnbebauung Frankfurter Straße“ umfasst die nachfolgend genannten Flurstücke in der Flur 2 der Gemarkung Wriezen 156, 154, 766, 953 und 951 teilweise. Sachdarstellung: Das gem. DS 9/2010 im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnbebauung Frankfurter Straße“ gelegene Flurstück 765 wurde geteilt. Die drei neuen Flurstücke erhielten die Bezeichnung 951, 952 und 953. Für das Flurstück 952 liegt eine gültige Baugenehmigung vor. Aus diesem Grund wurde das neue Flurstück 952 aus dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnbebauung Frankfurter Straße“ heraus gelöst. Die Flurstücke 951 teilweise, 154 und 156 befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers und dienen als Erschließungstraße.

Beschlussvorlage 59/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnbebauung Frankfurter Straße" hier: Billigung des Entwurfes 09/2010 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, dass die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Frankfurter Straße“ 09/2010 und die Begründung einschließlich Umweltbericht in den vorliegenden Fassungen gebilligt werden. Die Entwürfe des Plans und der Begründung einschließlich Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gem. § 4 BauGB schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Sachdarstellung: Die STVV hat unter der DS 35/2010 in der Sitzung am 24.06.2010 einen ersten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Frankfurter Straße“ (Vorentwurf) gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die schriftliche Aufforderung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist hierzu erfolgt. Die nach folgend genannten Änderungen sind auf Grund der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im vorliegenden Entwurf 09/2010 eingearbeitet. 1. Baugrenzen wurden enger gefasst. 2. Die Wendeschleife wurde zum Wendehammer geändert (Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Verringerung der Versiegelungsfläche) 3. Der Grünzug zwischen der Zufahrt zum Stadion und der Erschließungsstraße wurde von Grünfläche in allgemeines Wohngebiet geändert. 4. Die im Vorentwurf im Nordwesten ausgewiesene Grünfläche wurde ebenfalls als allgemeines Wohngebiet dargestellt. 5. Die Dachform Pultdach wurde für Hauptgebäude als nicht zulässig aufgenommen, da dies in der Stadt Wriezen keine ortstypische Bauweise ist. 6. Zusätzlich wurden an den östlichen, westlichen und südlichen Grenzen des Plangebietes Ausgleichsflächen festgelegt. 7. Textliche Änderungen gem. der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden eingearbeitet. 8. Immissionsrechtliche Belange wurden beachtet und in der Begründung dargelegt.

Beschlussvorlage 60/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wriezen in der Fassung 02/2006 hier: Billigung des Entwurfes 09/2010 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, dass die Entwürfe der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wriezen für den Bereich Gemarkung Wriezen, Flur 2, Flurstück 766 (Frankfurter Straße) und des Erläuterungsberichts in den vorliegenden Fassungen 09/2010 gebilligt werden. Die Entwürfe des Plans und des Erläuterungsberichtes sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 BauGB schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme auf zufordern. Sachdarstellung: Die STVV hat unter der DS 34/2010 in der Sitzung am 24.06.2010 einen ersten Entwurf (Vorentwurf) der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wriezen gebilligt. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange hierzu sind erfolgt. Die zum Vorentwurf vorgebrachten Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind im vorliegenden Entwurf 09/2010 eingearbeitet.

Beschlussvorlage 61/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Haushalt 2011 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die Haushaltssatzung 2011. Sachdarstellung: Die vorliegende Haushaltssatzung 2011 und der dazugehörige Haushaltsplan und seine Anlagen stellen alle durchzuführenden Selbstverwaltungsaufgaben und Pflichtaufgaben der Stadt Wriezen für das Jahr 2011 dar.

Beschlussvorlage 62/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Rechnungsprüfungsamt - Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die 2. Änderung zur öffentlich–rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von Prüfaufgaben gem. § 101 BbgKVerf des Rechnungsprüfungsamtes. Sachdarstellung: Die Stadt Altlandsberg hat großes Interesse bekundet in unsere öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum gemeinsamen Rechnungsprüfungsamt einzutreten. In Rücksprache mit der Leiterin des RPA wurde bestätigt, dass mit Umstellung auf die Doppik aller Beteiligten eine weitere Prüfungsaufgabe der Stadt Altlandsberg denkbar ist. Zusätzliche Einarbeitung in eine Software ist nicht erforderlich, da die Stadt Altlandsberg die gleiche Software für ihr Haushalts- und Rechnungswesen wie das Amt Falkenberg Höhe und die Stadt Wriezen im Einsatz hat. Des Weiteren würden sich die Kosten für das RPA auf 5 Beteiligte zukünftig aufteilen. Beginn der Prüfungstätigkeit wäre das Haushaltsjahr 2011. Alle bestehenden Beteiligten müssen dieser Änderung zustimmen.

Beschlussvorlage 63/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Jahresabschluss 2009 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt den vorliegenden geprüften Jahresabschluss 2009 gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf. Sachdarstellung: Entsprechend § 82 Abs. 4 BbgKVerf hat die Stadtverordnetenversammlung über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss die Entlastung des Bürgermeisters vorzunehmen. Im zweiten doppischen Abschluss für die Stadt Wriezen konnte die Verwaltung schon auf einige Erfahrungen zurückgreifen. So wurden die Übersichten und Anlagen der Jahresrechnung erweitert und verbessert. Der Haushalt schließt mit einem Gesamtüberschuss von 2.719,87 Euro ab. Auf der vorliegenden CD sind der Erläuterungsbericht und der Lageplan sowie der Prüfbericht des zuständigen Rechnungsprüfungsamtes. Das RPA hat keine Beanstandungen, die eine Stellungnahme der Stadtverwaltung erfordern.

Beschlussvorlage 64/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009 entsprechend vorliegendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes. Sachdarstellung: Entsprechend § 82 Abs. 4 BbgKVerf ist ein gesonderter Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters zu fassen. Das RPA empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen, über den Jahresabschluss zum 31.12.2009 den Beschluss zu fassen. Die Prüfung des Jahresabschlusses nach § 104 BbgKVerf ergab keine Beanstandungen, die von ihrer Bedeutung her einer Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009 entgegenstehen. Das RPA schlägt die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf vor. Die Beschlüsse über den Jahresabschluss und die Entlastung sind öffentlich bekannt zu machen und der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

Mitteilungsorlage 65/2010 Betreff: Übersicht zu den überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen im Jahr 2009 Mitteilung: Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die im Rahmen der Haushaltssatzung genehmigten überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen der Verwaltung zur Kenntnis. Entsprechend des § 70 (1) BbgKVerf sind diese Aufwendungen und Auszahlungen den Abgeordneten zur Kenntnis zu bringen. In der Anlage sind alle üpl./apl. Aufwendungen aufgelistet und sind der Prüfung des Jahresabschlusses eingeflossen.

Beschlussvorlage 66/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Parkplatz Große Kirchstraße hier: Widmungsverfügung Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt die in der Anlage beiliegende Widmungsverfügung „Parkplatz Große Kirchstraße“. Sachdarstellung: Auf der Grundlage der Gestattungsverträge zwischen der Otto Reichelt GmbH, Spreeau/GVZ Freienbrink, Birkenstraße 4, 15537 Grünheide (Mark) und der Stadt Wriezen vom09.09.2008 und der HaGeBa GmbH, Krausenstraße 7/8, 16269 Wriezen und der Stadt Wriezen vom09.09.2008/19.09.2008 wurde in 2009 der Parkplatz Große Kirchstraße mit Mitteln aus der Städtebauförderung gebaut. Im § 5 der zuvor genannten Vereinbarungen ist geregelt, dass die in der Widmungsverfügung genannten Parkflächen für den Zeitraum der Nutzung durch die Stadt Wriezen öffentlich gewidmet werden.

Beschlussvorlage 67/2010 Betreff: Beratung und Beschlussfassung Mitwirkung bei Planungen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen beschließt, dass zur Sicherung der Einbindung der Interessen der Stadt Wriezen in übergeordnete Planungen die Stellungnahmen zur Beteiligung im Aufstellungsverfahren der Landes-, Regional- und Kreisentwicklungsplanung sowie im Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung behandelt wird, sondern dem Bauausschuss zur Einsichtnahme und ggf. Stellungnahme zur Stvv vorzulegen ist. Gegebenenfalls ist beim Verfahrensführer hierfür eine Fristverlängerung zu beantragen. Sachdarstellung: Um bereits bei der Planung auf negative Auswirkungen für die Stadt Wriezen Einfluss nehmen zu können, sollte dem Bauausschuss die Möglichkeit der Einsichtnahme der Unterlagen bereits in der Planungsphase ermöglicht werden. Nähere Informationen über die Stadtverordnetenversammlung erfahren Sie hier: Ratsinformationsmanagement (https://wriezen.ratsinfomanagement.net/)

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