UZH - Medizinische Fakultät - Informationen zur Promotion [PDF]

Deutsch oder Englisch (gemäss Promotionsverordnung sind auf Antrag an den Dekan andere Sprachen möglich). Die Titelseite muss jedoch in jedem ... Literaturverzeichnis. Über dessen Gestaltung bestehen keine Vorschriften, es soll aber einem gebräuchlichen Format (wie zum Beispiel Autor-Jahr-System) entsprechen.

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Idea Transcript


Universität Zürich » Medizinische Fakultät » Informationen zur Promotion

Medizinische Fakultät

Informationen zur Promotion Dissertationsvereinbarung Die Promotion an der MeF Zulassung und Bewerbung mit Schweizer Vorbildung Zulassung und Bewerbung mit ausländischer Vorbildung Immatrikulationspflicht für Doktorierende Dissertation Handbuch Dissertation Formale Vorschriften Dissertations-Abgabe Formen von Dissertationen Prüfung und Begutachtung der Dissertation Genehmigung Rückgabe Druck Verteilung Promotion Umgang mit Plagiaten Umgang bei Konflikten mit der Betreuung/Leitung Zusammensetzung der Dissertationskommission

Dissertationsvereinbarung Die Dissertationsvereinbarung ist vor Beginn der Doktorarbeit (vor der Erstellung der Arbeit) im Dekanat einzureichen und ist Voraussetzung für eine Promotion an der MeF. Die Dissertationsvereinbarung muss ELEKTRONISCH ausgefüllt werden. Von Hand ausgefüllte Formulare können nicht akzeptiert werden. Dissertatonsvereinbarung zur Erstellung einer Doktorarbeit (DOCX, 53 KB) Voraussetzung für die Promotion an der MeF Voraussetzung für die Bewerbung für das Doktoratsstudium und den Beginn einer Promotion ist die Einwilligung eines Doktorvaters bzw. einer Doktormutter. Dazu muss die Vereinbarung zur Erstellung einer Doktorarbeit ausgefüllt und unterschrieben werden. Vereinbarungstemplate drucken.

Die Promotion an der MeF Die Promotion dient dem Nachweis der Fähigkeit der Kandidatin bzw. des Kandidaten, durch eine selbstständige wissenschaftliche Forschungsleistung im human- oder naturwissenschaftlichen Bereich neue Erkenntnisse zu gewinnen. Für die Promotion gilt, dass die Dissertation frühestens zwei Semester nach dem Studienabschluss eingereicht werden kann. Bezüglich der Promotionsdauer zeigen die Erfahrungen, dass die Promotion in der Regel zwischen einem und vier Jahren dauert. Für den illustrierten Ablauf des Prozesses klicken Sie bitte hier: Prozessübersicht Promotion (PDF, 99 KB) Wir bitten Sie, sowohl die Promotionsordnung als auch das Handbuch Dissertation genau durchzulesen. Für die Promotionsordnung klicken Sie bitte hier: Promotionsverordnung Dr.med. / Dr.med.dent. / Dr.med.chiro. (PDF, 107 KB) Handbuch Dissertation: Handbuch Dissertation (PDF, 321 KB) Allgemeine Informationen zur Doktoratsstufe an der Medizinischen Fakultät finden Sie hier. Doktoratsstufe der MeF (PDF, 50 KB) Doctoral degree from the Faculty of Medicine (PDF, 131 KB) Die Fakultätsmitglieder finden Sie unter folgendem Link: http://www.med.uzh.ch/UeberdieFakultaet/fakultaetsmitglieder.html Titularprofessorinnen und Titularprofessoren mit Promotionsrecht an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich finden Sie hier: TitularprofessorInnen mit Promotionsrecht (PDF, 31 KB)

Zulassung und Bewerbung mit Schweizer Vorbildung Die Online-Bewerbung erfolgt durch eine Online-Einschreibung an der Universität Zürich. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Immatrikulation. Stellen Sie ein Immatrikulationsgesuch an die Kanzlei der UZH. Die Anmeldung erfolgt Online auf der Seite des Doktoratsstudiums . Für die Immatrikulation ist zuständig: Abteilung Studierende Zulassungsstelle Rämistrasse 71 1. Stock (F 107) CH 8006 Zürich Tel. +41 44 634 22 36 E-Mail:

admission(at)ad.uzh.ch

Zulassung und Bewerbung mit ausländischer Vorbildung Die Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Diplomes erfolgt durch die Medizinalberufekommission (MEBEKO) am Bundesamt für Gesundheit. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: www.bag.admin.ch/bag/de/ Die Online-Bewerbung erfolgt durch eine Online-Einschreibung für das Doktoratsstudium an der Universität Zürich. Bitte beachten Sie die

Anmeldefristen für die Immatrikulation.

Stellen Sie ein Immatrikulationsgesuch an die Zulassungsstelle der UZH. Die Anmeldung erfolgt Online auf der Seite des

Doktoratsstudiums .

Nach der erfolgreichen Online-Immatrikulation erhalten Sie eine Übersicht über die bei der Zulassungsstelle einzureichenden Unterlagen. Für die Immatrikulation ist zuständig: Abteilung Studierende Zulassungsstelle Rämistrasse 71 1. Stock (F 107) CH 8006 Zürich Tel. +41 44 634 22 36 E-Mail:

admission(at)ad.uzh.ch

Immatrikulationspflicht für Doktorierende Doktorierende müssen während der ganzen Doktoratszeit immatrikuliert sein. Siehe § 28 des „Reglements über die Modalitäten des Immatrikulationsverfahrens und der Semestereinschreibung ( Das Merkblatt zur Immatrikulation finden Sie unter

RüMIS )“.

diesem Link .

Falls Sie zwischen Studienabschluss (d.h. Eidgenössischem Examen) und Beginn der Doktorarbeit unterbrochen haben, also nicht immatrikuliert waren, müssen Sie sich

Online immatrikulieren , die Bestätigung für

Doktorandinnen und Doktoranden herunterladen und vom Doktorvater oder der Doktormutter unterzeichnen lassen. Diese brauchen Sie, um in den Genuss der reduzierten Kollegiengeldpauschale für Doktorierende zu kommen.

Dissertation Jetzt können Sie mit der Dissertation beginnen! So wird es gemacht: Musterdissertation in Form einer Publikation in wissenschaftlichem Journal (DOCX, 57 KB) Musterdissertation ohne Publikation in wissenschaftlichem Journal (DOCX, 53 KB) FAQ Einreichung Dissertation (PDF, 174 KB)

Handbuch Dissertation Handbuch Dissertation (PDF, 321 KB)

Formale Vorschriften Dissertationsschrift (Original und Kopie) Titelseite Die Titelseite erstellen Sie bitte exakt gemäss der Vorlage, die Sie hier herunterladen können. Auf der Titelseite müssen alle Vornamen gemäss Angaben im Pass oder der ID-Karte erwähnt sein. Die Bezeichnungen der universitären Institute und Kliniken entnehmen Sie bitte der aktuellen Website der jeweiligen Institution. Titelseite Dissertation Humanmedizin (DOCX, 36 KB) Titelseite Dissertation Zahnmedizin (DOCX, 36 KB) Titelseite Dissertation Chiropraktische Medizin (DOCX, 36 KB) Sprache Deutsch oder Englisch (gemäss Promotionsverordnung sind auf Antrag an den Dekan andere Sprachen möglich). Die Titelseite muss jedoch in jedem Falle in Deutsch verfasst sein, mit Ausnahme des Titels. Im Deutschen können Sie nach der bisherigen oder nach der neuen Rechtschreibung gehen, müssen dann aber für die gesamte Dissertation bei der anfangs getroffenen Wahl bleiben. Textgestaltung Für die Darstellung des Textes (Zeilenabstand, Randeinstellungen etc.) sowie die Platzierung der Abbildungen bestehen keine Vorschriften. Bitte beachten Sie dennoch die Musterdissertation. Inhaltsverzeichnis Die Abschnitte der Dissertationsschrift (Zusammenfassung, Einleitung, wissenschaftliche Fragestellung, Methoden, Resultate, Diskussion, Literaturverzeichnis, Danksagung und Lebenslauf) müssen in einem Inhaltsverzeichnis mit Seitenangabe aufgeführt sein. Es ist am Anfang der Arbeit einzufügen. Alle nummerierten Titel und Untertitel müssen mit der Arbeit übereinstimmen (Buchstabe-für-Buchstabe) und vollständig aufgeführt sein. Zusammenfassung Die Dissertation muss unter dem Titel "Zusammenfassung" eine maximal zwei Seiten lange Kurzfassung über wissenschaftliche Fragestellung, Methodik, Resultate und Schlussfolgerungen enthalten. Die Zusammenfassung muss am Anfang der Arbeit, nach dem Inhaltsverzeichnis, eingefügt werden. Literaturverzeichnis Über dessen Gestaltung bestehen keine Vorschriften, es soll aber einem gebräuchlichen Format (wie zum Beispiel Autor-Jahr-System) entsprechen. Dank und Widmung Eine Verdankung und/oder Widmung kann in die Arbeit eingeflochten werden (am Anfang der Arbeit vor dem Inhaltsverzeichnis oder am Ende der Arbeit vor dem Lebenslauf). Lebenslauf Als letzte Seite (d. h. nach dem Literaturverzeichnis, Anhang bzw. Dank) muss Ihre Dissertation einen tabellarischen Kurzlebenslauf enthalten. Folgende Angaben müssen chronologisch aufgeführt sein: Name, Vorname(n) gemäss Pass/ID Vollständiges Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr) Schulen (Primarschule, Sekundarschule, Gymnasium), Ort Matura-Typ bzw. Ergänzungsprüfung zur Eidg. Matura* Beginn und Ende des Studiums. Name der Universität/en, an der/denen Sie Medizin studiert haben Der Studienabschluss* als solcher ist zu erwähnen: Jahr der Eidgenössischen Prüfung. Name der Universität und Ort, an der das Eidg. Examen abgelegt wurde. Berufliche Tätigkeit (bis aktuelles Datum soweit vorhanden) *Sollten Sie Ihre Reifeprüfung bzw. Ihre Schlussprüfung/Approbation als Arzt im Ausland abgelegt haben, bezeichnen Sie diese bitte als solche bzw. geben Sie den offiziellen Namen an.

Dissertations-Abgabe Gemäss § 8 der Promotionsverordnung ist die Einreichung frühestens ein Jahr nach dem Studienabschluss möglich Einzureichende Unterlagen Einzureichende Unterlagen (PDF, 33 KB) Checkliste für einzureichende Unterlagen (DOCX, 63 KB) Aufbewahrungspflicht (DOCX, 52 KB) Gutachtentemplate (auf Briefpapier Leiter/in drucken) (DOCX, 33 KB) Bitte keine Bestandteile im Template löschen! Einsenden an: Dekanat der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich Dissertationsoffice Pestalozzistrasse 3/5 8091 Zürich Telefon: 044 634 10 69 E-Mail:

tanja.otto(at)dekmed.uzh.ch

Telefonzeiten Dissertationsoffice: Dienstag und Donnerstag, jeweils von 13.00 bis 17.00 Uhr Sie leisten einen wertvollen Beitrag zu einer schnelleren Verarbeitung, wenn Sie alle geforderten Unterlagen beilegen. Sollten formale Anforderungen nicht erfüllt sein, erhalten Sie die anzupassenden Unterlagen zur Korrektur zurück.. Damit die Gesuche konzentriert verarbeitet werden können, ist die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es 1 - 2 Semester dauert, bis Ihre Dissertation genehmigt ist.

Formen von Dissertationen Die Medizinische Fakultät unterscheidet zwischen zwei Formen: I. Dissertation als Publikation in einem wissenschaftlichen Journal Bedingungen, um eine Publikation als Dissertation einreichen zu können: Voraussetzung ist, dass die Arbeit in einem peer-reviewed Journal als Originalarbeit oder als Übersichtsarbeit, die im Wesentlichen den Kriterien eines systematischen Reviews gemäss Prisma Checkliste (

www.bmj.com/content/bmj/pdf ) entspricht, erschienen (oder zumindest im vorliegenden Wortlaut akzeptiert) ist.

Bedingungen, um eine Publikation als Dissertation einreichen zu dürfen: 1. Sie müssen Erstautor/in sein. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, müssen die Ergebnisse in einer eigenständig abgefassten Arbeit gemäss 5.2 dargelegt werden. Es wird empfohlen, in der Arbeit auf die betreffende Publikation Bezug zu nehmen und diese der Arbeit beizulegen. Auf die Vermeidung eines Selbstplagiats ist zu achten. 2. Bei einer geteilten Erstautor/innneschaft (equal contribution) – unabhängig davon, ob der/die Doktorierende an erster oder zweiter Stelle genannt wird - schreiben Doktorierende einen strukturierten Begleittext im Umfang von ca. 1‘000 Wörtern (erweiterte Zusammenfassung bzw. Mini-Dissertation) bezugnehmend auf das Projekt respektive Paper und ergänzen diese mit der Darstellung ihrer eigenen Arbeitsleistung. Der Umfang der Studie muss eine geteilte Erstautor/innenschaft rechtfertigen. Bei bereits erfolgter Publikation kann der publizierte Text in der publizierten Form als Dissertationsinhalt abgeliefert werden. Die Publikation darf dabei bereits vor Studienabschluss erschienen sein, über die Zulassung entscheidet die Dissertationskommission. Es wird empfohlen, in einem solchen Fall vorgängig mit der Dissertationskommission Kontakt aufzunehmen. Publikationshinweis: Vermerk über vorzeitige Publikation nach der Dissertations-Titelseite (gilt für Erstautoren/-innen) Die Bestandteile der Dissertation sind somit: Titelseite Publikationshinweis Publikation (Kopien Ihrer effektiv im Journal veröffentlichten Arbeiten) Verdankung / Widmung (fakultativ) Begleittext zur Publikation (1'000 Worte: nur bei geteilter Erstautor/innenenschaft) Lebenslauf II. Dissertation ohne Publikation in einem wissenschaftlichen Journal Bedingungen, um eine Dissertation ohne Publikation einreichen zu können: 1. Sie müssen Erstautor/in sein Bitte verfahren Sie so, wie in der Musterdissertation vorgegeben. Musterdissertation ohne Publikation in wissenschaftlichem Journal (DOCX, 53 KB) Die Bestandteile der Dissertation sind somit: Titelseite Inhaltsverzeichnis Lebenslauf

Prüfung und Begutachtung der Dissertation Ihre Dissertation wird zusammen mit dem Fachgutachten der Dissertationskommission zur Prüfung vorgelegt. Die Dissertationskommission legt eine Zweitbegutachtung fest und beurteilt Ihre Dissertation. Wird Ihre Dissertation als genügend bewertet, empfiehlt die Dissertationskommission die Annahme zu Handen der Fakultätsversammlung.

Genehmigung Genehmigung der Dissertation Bei Annahme durch die Dissertationskommission wird Ihre Dissertation an der nächstmöglichen Sitzung zur Genehmigung durch die Fakultät vorgelegt. Nach der Sitzung liegt Ihre Arbeit 14 Tage im Dekanat zur Einsicht für die Fakultätsmitglieder auf, damit die vorgeschriebene Möglichkeit der Einsprache gegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist werden Sie umgehend schriftlich über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Dissertation orientiert. Telefonische Auskünfte über den Stand eines Dissertations-Antrages werden keine erteilt.

Rückgabe Rückgabe der eingereichten Unterlagen Mit der Rückgabe der eingereichten Unterlagen nach der Genehmigung der Dissertation erhalten Sie das "Gut zum Druck". Erst danach können Sie die Pflichtexemplare drucken lassen.

Druck Druck der Pflichtexemplare Die Dissertation muss in Umfang und Form, wie sie von der Fakultät genehmigt wurde, vervielfältigt werden. Änderungen der Abhandlung dürfen nur mit Bewilligung des zuständigen Fakultätsmitgliedes resp. des zuständigen Titularprofessors / der zuständigen Titularprofessorin und des Dekans vorgenommen werden. Das Format der Pflichtexemplare muss A4 sein. Ausschlisslich folgende Bindeart ist zulässig: Softcover: Einband "gefälzelt". Spiralbindung ist nicht zulässig. Der Druck der Pflichtexemplare erfolgt durch die Doktorierenden. Sie sind frei in der Wahl der Druckerei, jedoch müssen die Vorgaben eingehalten werden. Details entnehmen Sie bitte den „Druckrichtlinien“. Das Auftragsblatt für die Druckerei finden Sie hier: Druckrichtlinien (DOCX, 56 KB) Falls Sie es bevorzugen, eine andere Druckerei mit dem Druck der Pflichtexemplare zu betrauen, halten Sie sich bitte genau an die Vorgaben. Details entnehmen Sie bitte den "Druckrichtlinien".

Verteilung Verteilung der Pflichtexemplare Anzahl und Empfänger/-innen Nach Genehmigung Ihrer Abhandlung durch die Fakultät müssen Sie das "Gut zum Druck" vom Dekanat abwarten, bevor Sie an die nachfolgend genannten Empfänger/in Pflichtexemplare Ihrer Dissertation abliefern: 1 Expl.: Medizinisches Dekanat per Post, muss auf der Titelseite vom Leiter oder der Leiterin unterschrieben sein 1 Expl.: Leiter oder Leiterin 1 Expl.: Betreuer oder Betreuerin 1 Expl.: Universität Zürich, Hauptbibliothek - Medizin Careum (Humanmedizinische und chiropraktische Dissertationen) 1 Expl.: Bibliothek Universität Zürich, Zentrum für Zahnmedizin, Plattenstrasse 15 (Zahnmedizinische Dissertationen) 3 Expl.: Zentralbibliothek Zürich Wir empfehlen Ihnen, vorsichtshalber zusätzlich zu den obengenannten Pflichtexemplaren 2 weitere Exemplare als Dokumentation für Sie selbst herzustellen. Bescheinigung über abgelieferte Pflichtexemplare Mit dem "Gut zum Druck" erhalten Sie vom Dekanat eine "Bescheinigung über abgelieferte Pflichtexemplare", auf dem die Empfängerin oder der Empfänger der Pflichtexemplare deren Erhalt bestätigen muss. Die vollständig unterschriebene Bescheinigung ist dem Dekanat zusammen mit dem Pflichtexemplar und der Adresskarte per Post zuzustellen. Abgabefrist Sie müssen die Pflichtexemplare innerhalb von 24 Monaten nach Annahme der Abhandlung durch die Fakultät (Datum des Genehmigungsschreibens) abliefern. Sollten Sie die Frist von 24 Monaten nicht einhalten können, können Sie den Dekan unter Angabe der Gründe schriftlich um Fristverlängerung ersuchen. Der Anspruch auf Verleihung des Doktortitels verfällt, falls die Pflichtexemplare nicht innerhalb der vorgeschriebenen bzw. rechtzeitig verlängerten Frist abgegeben werden.

Promotion Promotion zum Doktor / zur Doktorin der Medizin, der Zahnmedizin oder der Chiropraktischen Medizin Promotionsausweis Der Promotionsausweis wird Ihnen vom Dekanat der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich nach Abgabe der Pflichtexemplare zugestellt. Den Titel "Dr. med. / Dr. med. dent. / Dr. med. chiro." dürfen Sie ab dem auf dem Promotionsausweis angegebenen Datum führen. Das Datum auf dem Promotionsausweis entspricht dem Datum auf der Promotionsurkunde. Promotionsurkunde Die Promotionsurkunde wird Ihnen postalisch zugestellt. Promotionsfeier Persönliche Gratulation durch den Dekan zur erfolgten Promotion. Die nächste Promotionsfeier findet statt am: Freitag, 09. Februar 2018, Universität Irchel, Gebäude Y24, Grosser Hörsaal, Raum 45

Umgang mit Plagiaten Merkblatt für den Umgang mit Plagiaten Die Lehrkommission der Universität Zürich hat ein Merkblatt für den Umgang mit Plagiaten erarbeitet. Merkblatt Plagiat (PDF, 103 KB) Plagiaterkennungssoftware Die Universität Zürich bietet auf

www.docoloc.uzh.ch ein Interface an, um mit der Plagiaterkennungssoftware

docoloc zu arbeiten.

Umgang bei Konflikten mit der Betreuung/Leitung Bei Konflikten mit der Betreuung oder der Leitung Ihrer Dissertation wenden Sie sich bitte per E-Mail (NUR per EMail) an Tanja Otto unter

tanja.otto(at)dekmed.uzh.ch .

Sie wird Ihr Anliegen an den Dekan, Prof. Rainer Weber weiterleiten.

Zusammensetzung der Dissertationskommission Die inhaltliche Prüfung und Begutachtung erfolgt durch die Dissertationskommission. Vorsitzender: Prof. Michael Arand Stv. Vorsitzender: Prof. Gerd Kullak-Ublick Alle Mitglieder nach Fachbereich: Fachbereich 1, Frau und Kind Prof. Oliver Kretschmar und Prof. Dirk Bassler Fachbereich 2, Grundlagenfächer Prof. Michael Arand und Prof. Nicole Joller Fachbereich 3, Internistische Fächer Prof. Oliver Senn und Prof. Gerd Kullak-Ublick Fachbereich 4, Klinische Neurowissenschaften und Psychiatrie Prof. Jens Funk und Prof. Boris Quednow Fachbereich 5, Operative Fächer Prof. Maximilian Y. Emmert und Prof. Marco Bueter Fachbereich 6, Querschnittsfächer Prof. Philipp Kaufmann und Prof. Thorsten Hothorn Fachbereich 7, Zahnmedizin Prof. Albert Mehl und Prof. Franz Weber

radiz Rare Diseases Summer School From Wednesday, July 11 to Friday, July 13, 2018, the 6th radiz Rare Diseases Summer School will take place at the Kartause Ittingen. For further information, please vist radiz.uzh.ch.

Graduate Campus Der Graduate Campus ist die universitätsweite Plattform für Doktorierende und Postdoktorierende der UZH. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Graduate Campus. Website des Graduate Campus

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